Open Access Services an der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten
Die USTP fördert den offenen Zugang zu Wissen und unterstützt daher die Veröffentlichung von Open Access Publikationen. Die USTP unterstützt ihre Mitarbeiter*innen in Open Access Belangen bei der Finanzierung, der Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium sowie bei rechtlichen Fragen bezüglich Lizenzen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Jonas Kerschner (Open Access und Forschungsdaten) und Katrin Girsule (Rechtsberatung) gerne zur Verfügung.
Die aktuelle Version der Open Access Richtlinie der USTP finden Sie hier: Open Access Richtlinie
FAQ – häufig gestellte Fragen / Rechtliches
Gold Open Access und Green Open Access
Gold Open Access (sofort Open Access) und Green Open Access (später Open Access) sind die beiden Hauptwege des Open Access Publizierens.
Beim Gold Open Access wird durchs Zahlen einer Article Processing Charge (APC) sichergestellt, dass der Artikel ohne Zusatzkosten sofort weltweit verfügbar ist.
Unter Green OA versteht man die Zweitveröffentlichung oder Selbstarchivierung von wissenschaftlicher Literatur in einem institutionellem oder fachspezifischen Repositorium (unter Beachtung der Konditionen des betreffenden Verlags, welche man über SHERPA/RoMEO abrufen kann).
Hybrid Open Access ist eine Mischform von goldenem und grünem Open Access.
Die drei Hauptwege zum Open Access Publizieren von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln sind in der untenstehenden Grafik dargestellt:
Mehr Verwertungsrechte (und damit eine größere Gestaltungsfreiheit) verbleiben bei den AutorInnen.
Geringere Abhängigkeit von Verlagen und mehr Transparenz und Wettbewerb im wissenschaftlichen Publikationswesen
Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung
Was sind freie Lizenzen?
Urheberrechtlich geschützte Werke unterliegen den so genannten Urheberpersönlichkeitsrechten sowie den Verwertungsrechten. Im Gegensatz zu den Persönlichkeitsrechten sind die Verwertungsrechte übertragbar (§ 24 UrhG (1)) . Man unterscheidet die Werknutzungsbewilligung (nicht-ausschließliches Recht zur Werknutzung) und das Werknutzungsrecht (ausschließliches Recht zur Werknutzung). In Verlagsverträgen werden meist Werknutzungsrechte eingeräumt, damit hat auch der Urheber/die Urheberin selbst keine Verwertungsrechte mehr.
Mit einer freien Lizenz räumt der Autor/die Autorin den NutzerInnen eine Werknutzungsbewilligung ein. Inhalte unter einer freien Lizenz bleiben weiterhin urheberrechtlich geschützt, dürfen aber im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen genutzt werden.
Was ist Creative Commons?
Um die juristisch eindeutige und korrekte Formulierung der Lizenzbestimmungen freier Lizenzen zu gewährleisten, wurde 2001 die Organisation Creative Commons gegründet. Die Lizenzen, die von Creative Commons entwickelt wurden und frei zur Verfügung stehen, ermöglichen es dem Autor/der Autorin, den NutzerInnen je nach Bedarf bestimmte Verwertungsrechte im Rahmen einer Werknutzungsbewilligung einzuräumen, beispielsweise die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung oder die Weiterverarbeitung.
Woran erkenne ich eine Creative Commons (CC) Lizenz?
Dokumente mit einer Creative-Commons-Lizenz weisen auf der Titelseite zumeist das Logo der jeweilige Lizenz sowie einen Texthinweis auf den Lizenztyp und einen Link zum vollständigen Lizenztext auf.
Beispiel: This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/.
Welche Creative Commons (CC) Lizenzen gibt es?
Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lizenzen, die sich aus vier unterschiedlichen Modulen zusammensetzen. Die vier Module sind:
BY: Namensnennung (attribution) - Der Name des Urhebers muss genannt werden.
NC: Nicht-kommerziell (non-commercial) - Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
ND: Keine Bearbeitung (no derivatives) - Das Werk darf nicht verändert werden.
SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike) - Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
Daraus ergeben sich folgende sechs Lizenzen:
CC BY: Namensnennung
CC BY-SA: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
CC BY-NC: Namensnennung, nicht kommerziell
CC BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung
Mehr Information zu den einzelnen Lizenzen sowie die Links zu den Kurzfassungen und juristischen Langfassungen finden Sie hier.
Was sind die Vorteile einer CC-Lizenz?
Der größte Vorteil für den Urheber/die Urheberin ist die möglichst weite Verbreitung seines/ihres Werkes. Werke unter einer CC-Lizenz sind im Netz frei auffindbar, damit erhöht sich die Sichtbarkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit zitiert wird. Außerdem hat der Urheber/die Urheberin mit Vergabe einer bestimmten CC-Lizenz die Entscheidung und Kontrolle darüber, was mit dem Werk geschehen darf. Der Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin ist neben der freien Zugänglichkeit der Werke das Wissen darum, welche Rechte genau eingeräumt werden und welche nicht. Beide Seiten profitieren dadurch von einer hohen Rechtssicherheit.
Wie kann ich verhindern, dass gegen die Bedingungen meiner CC-Lizenz verstoßen wird?
Auch im Rahmen der CC-Lizenzen ist eine Klage wegen Urheberrechtsverstoßes möglich. Damit unterliegen CC-lizenzierte Werke dem gleichen Rechtsschutz wie Werke, die vollumfänglich urheberrechtlich geschützt sind.
Wie kann ich meine Publikation unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen?
Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um ein „Werk“ im gesetzlichen Sinne handelt, also um eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ (§ 1 UrhG), so dass das Urheberrecht Anwendung findet. Darüber hinaus müssen Sie RechteinhaberIn an dem Werk sein: Sie müssen der Urheber/die Urheberin sein und dürfen die Verwertungsrechte nicht abgegeben haben, beispielsweise an einen Verlag. Co-AutorInnen sind ebenfalls MiturheberInnen und müssen der Lizenzierung mit einer CC-Lizenz zustimmen.
Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie Ihr für Ihr Werk einen CC-Lizenz vergeben. Die Lizenzvergabe erfolgt, indem Sie das Logo der jeweiligen Lizenz und den dazugehörigen Textvermerk einschließlich dem Link zur Lizenz in Ihr Dokument einfügen.
Auf der Website von Creative Commons finden Sie Hilfe zur Wahl einer Lizenz sowie die Logos zum Download.
Wie zitiere ich eine CC-lizenzierte Publikation korrekt?
Die CC-Lizenz muss ebenso wie UrheberIn und Titel angegeben werden. Bei einer Printpublikation reicht die Nennung der Lizenz, bei einer Online-Publikation ist zusätzlich der Link zur Lizenz einzufügen. Wurde das Werk bearbeitet, ist auch dies kenntlich zu machen.
Da es für die CC-Lizenzen vor der aktuellen Version 4.0 länderspezifische Versionen gab, die auf die jeweiligen Landesgesetze abgestimmt waren, ist bei CC-Lizenzen bis zur Version 3.0 auch das entsprechende Länderkürzel anzugeben.
Beispiel für ein Literaturzitat:
AutorIn, Titel. In: Journal Name 12 (2012), 12-24, DOI: 10.1016/beispiel.2012.12.024, CC BY-NC-ND 3.0
Beispiel für ein Bildzitat:
Foto: UrheberIn, Titel, CC BY-SA 3.0, bearbeitet von XY
Predatory Journals / Fake Journals
Unter „Fake Journals“ und „Predatory Publishing“ werden unseriöse Geschäftsmodelle von Verlagen und Zeitschriften verstanden, die den AutorInnen Geld für nicht erbrachte Leistungen verrechnen. Qualitätskontrollen wie z. B. Peer Review finden, wenn überhaupt, nur mangelhaft statt. Eine zuverlässige Langzeitverfügbarkeit der Artikel ist nicht gewährleistet. Oft werden WissenschaftlerInnen ohne deren Zustimmung als HerausgeberInnen genannt. Neben Fake Journals gibt es auch Fake Conferences.
Fake Journals lassen sich meist nicht anhand einzelner Charakteristika eindeutig identifizieren. Es ist immer eine Zusammenschau mehrerer Merkmale nötig. Dies kann auch nicht eine qualitative inhaltliche Evaluierung ersetzen. Es wird empfohlen, im Internet regelmäßig zu überprüfen, ob Sie ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung als HerausgeberIn einer Zeitschrift genannt werden.
Tipp
Mithilfe folgender Tools können Sie überprüfen, ob es sich um ein seriöses oder ein Predatory Journal handelt:
Im Directory of Open Access Journals DOAJ werden nur jene Open Access Journals aufgenommen, die anhand zahlreicher Kriterien überprüft wurden.
Die Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) führt eine Liste seriöser Open-Access-Verlage, die nach einem strengen Review Prozess als Mitglieder aufgenommen und regelmäßig auf die Einhaltung der erforderlichen Qualitätskriterien überprüft werden.
Open Access Publizieren: Spezialabkommen der USTP mit Verlagen
In Kooperation mit E-Medien Österreich/KEMÖ, werden Konsortialverträge mit Verlagen abgeschlossen, welche das Publizieren von Open Access Artikeln in Zeitschriften begünstigen.
Einzellösungen für andere Verlage können nach Absprache mit den Projektverantwortlichen bzw. Vorgesetzten getroffen werden. Das Angebot hinsichtlich vergünstigen Open Access Publikationsmöglichkeiten an der USTP befindet zur Zeit sich im Aus- und Aufbau.
Tipp
Bei Detailfragen hinsichtlich Open Access Publikationsmöglichkeiten können Sie sich gerne an Jonas Kerschner wenden.
Association for Computing Machinery (ACM)
Die Association for Computing Machinery (ACM) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben für die Jahre 2025 bis 2029 eine Vereinbarung geschlossen. Diese bietet den berechtigten Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren Open Access in den Gold- und Hybrid-Zeitschriften des Verlags zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2025–31.12.2029
Elsevier / ScienceDirect
Elsevier und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben für die Jahre 2024 bis 2026 einen Read and Publish-Vertrag geschlossen. Diese Vereinbarung bietet den berechtigten Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren Open Access in Gold- und Hybrid-Zeitschriften des Verlags zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2026
Frontiers
Das Publikationsabkommen mit dem Gold-OA-Publisher Frontiers ermöglicht ForscherInnen der USTP das unkomplizierte Open Access Publizieren in den rund 60 Journals des Verlags. Zusätzlich zu den vereinfachten Publikationsworkflows profitiert die USTP durch den im Abkommen festgelegten nationalen Rabatt für Open-Access-Publikationsgebühren von 10 %. Durch das Abkommen können bei FWF-Projekten die anfallenden article processing charges vom FWF übernommen werden. Die Liste der Journals findet man hier:
Institute of Electrical and Electronics Engineeres Inc. (IEEE)
IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben für die Jahre 2025 bis 2027 eine Vereinbarung geschlossen. Diese bietet den Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren in den Gold- und Hybrid-Zeitschriften des Verlags Open Access zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2025–31.12.2027
International Water Association (IWA) Publishing
Die International Water Association (IWA) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben mit 01.01.2025 eine dreijährige Vereinbarung geschlossen, die die Lizenzierung von IWA-Inhalten mit der Möglichkeit, in diesen Open Access zu publizieren, kombiniert. Angehörigen der untenstehenden Einrichtungen wird es im Rahmen des Abkommens ermöglicht, innerhalb des Verlagsportfolios ohne zusätzliche Gebühren Open Access zu publizieren. Informationen zum Workflow fürs Einreichen von Artikeln findet man hier: IWA Publication Workflow
Laufzeit: 01.01.2025–31.12.2027
Multidisciplinary Digital Publishing Institute (MDPI)
Die MDPI AG(MDPI) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben einen neuen Vertrag (Rabatt-Modell) abgeschlossen. Berechtigte Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen erhalten entweder 30 % oder 20 % Rabatt auf die anfallenden Gebühren.
Laufzeit: 01.01.2025–31.12.2027
Oxford University Press (OUP)
Die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) und Oxford University Press (OUP) haben für die Jahre 2023 bis 2027 einen Read & Publish-Vertrag geschlossen. Diese Vereinbarung bietet den berechtigten Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren Open Access in den Gold- und Hybrid-Zeitschriften des Verlags zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2023–31.12.2027
Sage
SAGE und das Bibliothekskonsortium in Österreich haben einen Read & Publish-Vertrag mit einer Laufzeit von 2023 bis 2026 abgeschlossen. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Möglichkeit, ohne zusätzliche Gebühren Open Access zu publizieren: Berechtigte Autor*innen der am Konsortium teilnehmenden Einrichtungen können in den am SAGE Choice Programm teilnehmenden Hybrid Journals derjenigen Zeitschriftenpakete Open Access publizieren, welche ihre Einrichtung jeweils subskribiert. Zudem wird auf Publikationen in Gold-Open-Access-Zeitschriften ein über die Laufzeit hinweg ansteigender Rabatt gewährt. Ausgenommen von dieser Vereinbarung ist die FHW Fachhochschul-Studiengänge Betriebs- und Forschungseinrichtungen der Wiener Wirtschaft GmbH, die beim bisherigen Modell verbleibt: Corresponding Authors dieser Einrichtung können in den Zeitschriften der SAGE HSS Collection zu bedeutend verminderten APC veröffentlichen. Auch auf Publikationen in Gold-Open-Access-Zeitschriften wird ein Rabatt gewährt.
Laufzeit: 01.01.2023–31.12.2026
Springer Compact
Springer und das Bibliothekskonsortium in Österreich haben das Lizenzmodell SpringerCompact von 2024 bis 2026 erneuert. SpringerCompact verbindet die Nutzung von Inhalten auf SpringerLink mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Neben dem lesenden Zugriff auf über 2.000 Springer-Zeitschriften und können berechtigte Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen in über 2.000 Subskriptionszeitschriften ohne zusätzliche Gebühren Open Access publizieren.
Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2026
Publikationsfonds der USTP
Für ihre kostenpflichtigen Open Access-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften stehen ForscherInnen der USTP zwei Publikationsfonds zur Zahlung von Artikelngebühren (Article Processing Charges, APC) zur Verfügung. Damit Mittel aus den Publikationsfonds genutzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
FWF Open Access-Pauschale
Ab dem 1.1.2024 ändert sich die Abrechnung von Open-Access-Publikationskosten von referierten Publikationen (Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge, o.Ä.), die gänzlich oder nur teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen. Diese bisher direkt vom FWF finanzierten Publikationskosten werden fortan von der Campusbibliothek St. Pölten über die FWF Open Access-Pauschale abgewickelt.
Bitte wenden Sie sich bereits vor der Einreichung eines Manuskripts, welches aus FWF geförderten Projekten entstammen, an die Campusbibliothek (Bibliothek@ustp.at // Jonas.Kerschner@ustp.at), um sicherzustellen, dass die für eine Finanzierung erforderlichen Kriterien der FWF Open Access Policy erfüllt werden.
Rückerstattungen sind nicht möglich. Rechnungen müssen direkt von der Campusbibliothek bezahlt werden.
Förderkriterien:
Corresponding author ist Angehörige*r der USTP
Das Journal ist ein im DOAJ eingetragenes Gold- oder Diamond OA Journal
oder
Die USTP hat ein aufrechtes transformatives OA Verlagsabkommen
CC BY Lizenz ist verpflichtend Open-Access-Veröffentlichungen aus FWF geförderten Projekten müssen die Lizenz CC BY aufweisen (nicht compliant sind andere CC-Lizenzen wie z.B. CC BY-NC oder CC BY-ND).
FWF Acknowledgement ist verpflichtend Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
Für Englische Publikationen: „This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“
Für Publikationen auf Deutsch: „Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“
Open Access Fond der USTP
Der Autor/die Autorin ist
in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der USTP, wobei die Affiliation/Zugehörigkeit = USTP gilt
corresponding author der betreffenden Publikation
Die Publikation ist ein Beitrag in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift und erfüllt folgende Qualitätskriterien:
Bei Publikation in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access): Die Zeitschrift ist ein wissenschaftliches Journal mit Peer Review. (Prüfung der Zeitschrift erfolgt über die USTP-Bibliothek).
Wenn Publikationsgebühren bereits durch Drittmittel (z. B. FWF) abgedeckt sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds der USTP. Nähere Infos zur Refundierung von Publikationskosten durch den FWF erhalten Sie hier.
Die Open Access-Publikation erfolgt unter Anwendung einer Creative Commons-Lizenz, idealerweise unter einer CC BY Lizenz (Namensnennung).
Vorhanden Mittel werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben. Mittel können nicht reserviert, nicht rückwirkend und nicht für bereits bezahlte Gebühren in Anspruch genommen werden.
Mittel aus dem Publikationsfonds der USTP können nur für die Übernahme von Publikationsgebühren (Article Processing Charges/APCs) verwendet werden. Eine Kostenübernahme anderer oder zusätzlicher Gebühren wie beispielsweise Kosten für Farbdruck (color in print charges) ist nicht möglich.
Die Höchstgrenze beträgt EUR 2.200,–. Der Betrag richtet sich nach Höhe der Artikelgebühren. Bei einem Rechnungsbetrag von über EUR 2.200,– brutto werden maximal EUR 2.200,– pro Publikation vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.
Ablauf der Mittelvergabe
Sie kontaktieren die USTP-Bibliothek, welche prüft, ob eine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds erfolgen kann. Im positiven Fall erhalten Sie zusätzlich Informationen zur Rechnungsabwicklung.
Bei einem Rechnungsbetrag von maximal EUR 2.200,– brutto kann der Publikationsfonds die gesamten Kosten übernehmen.
Bei einem Rechnungsbetrag von über EUR 2.200,– brutto werden maximal EUR 2.200,– vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.
Die Bearbeitung der Rechnung wird zur Gänze von der USTP-Bibliothek übernommen. Im Fall einer Kostenbeteiligung veranlasst die USTP-Bibliothek die interne Weiterverrechnung des Differenzbetrags an die genannte Kostenstelle.
Zweitveröffentlichungen auf dem Publikationsserver Phaidra
In Übereinstimmung mit den von Open Access Network Austria (OANA) ausgesprochenen Empfehlungen zum wissenschaftlichen Publikationsbetrieb und der öffentlich zugänglichen, international registrierten Abrufbarkeit von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Publikationen stellt die USTP einen Publikationsserver (auch Institutionelles Repositorium genannt) namens Phaidra zur Verfügung.
Der Publikationsserver Phaidra bietet die Möglichkeit der:
zentralen, digitalen Langzeitarchivierung von wissenschaftliche Publikationen, Forschungs- sowie Jahresberichten, Forschungsdaten, Konferenzbeiträgen und Hochschulschriften (Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten)
Open Access-Zweitveröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsoutput unter Berücksichtigung von Verlagsverträgen
zentralen Suche und Nutzung der hochgeladenen Dokumente unter Berücksichtigung der Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Urheberrechten, Sperrfristen oder -vermerken
Hier geht es zu unserem Publikationsservice Phaidra
Glossar / Grundbegriffe
Article Processing Charges (APC): Gebühren für die Veröffentlichung von Open-Access-Publikationen
Creative-Commons-Lizenzen: alternative Modelle zur Nutzung von Werken. AutorInnen behalten Rechte an Ihrem Werk und erlauben unterschiedliche, nicht exklusive Nutzung
Embargo: Frist, nach deren Ablauf eine Zweitveröffentlichung (vertraglich oder gesetzlich) zulässig ist
Persistent Identifier: dauerhafte Referenz auf ein digitales Objekt (z. B. DOI, URN, Handle), ermöglicht die zuverlässige Auffindbarkeit digitaler Objekte
Publikationsserver (auch Repositorium): zentraler Speicherort (Server) für Publikationen und/oder Forschungsdaten
Selbstarchivierung: Ablage von Kopien einer Publikation auf öffentlich zugänglichen Websites, Repositorien, etc.
Spezialabkommen: Abkommen mit Verlagen zur Open-Access-Veröffentlichung von Zeitschriftenbeiträgen zu vergünstigten bzw. besonderen Bedingungen
Versionen: Pre-Print (Autorenmanuskript zum Zeitpunkt der Einreichung), Post-Print (Version nach Peer-Review oder Verlagskorrekturen), Publisher's Version (Fassung im Verlagslayout)
Verwertungsrechte: ausschließliche Rechte des Urhebers eines Werkes, dieses zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur Verfügung zu stellen
Zweitveröffentlichungsrecht: Recht zur Wiederveröffentlichung bereits publizierter Werke unter bestimmten Voraussetzungen