Unser Kollegium der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten setzt sich zusammen aus:
Das Kollegium ist als demokratisch gewähltes und höchstes akademisches Organ der Hochschule mit der Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes sowie Forschung betraut. Es nimmt seine Aufgaben gemäß § 10 FHG in der geltenden Fassung wahr.
Das Kollegium der USTP tagt sechsmal im Studienjahr.
In mehreren Ausschüssen und Arbeitsgruppen wirken jeweils delegierte Kollegiumsmitglieder weisungsfrei mit. Sie bereiten Themen z. B. zur Hochschul-Strategie oder zu neuen Studieninhalten vor, begutachten Anträge und leiten diese nach interner Abstimmung an das Kollegium weiter.
Inhalte, die der entsprechenden Beschlussfassung bedürfen, werden sodann in der Kollegiumssitzung diskutiert und bei Zutreffen aller Voraussetzungen beschlossen. Bei fehlender Beschlussmehrheit ergehen z. B. Aufträge zur Verbesserung an die Antragsteller*innen.
Auf diese Weise koordiniert das Kollegium in Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 10 FHG idgF. zentrale lehr- und forschungsbezogene Themen für die USTP.
Das Kollegium hat folgende Aufgaben
Beschlussfassende Aufgaben
- Inhaltliche Koordination des gesamten Lehrbetriebes
- Entscheidungen über Beschwerden gegenüber Studiengangsleitungen
- Einrichtung und Auflassung von Studien- & Lehrgängen
- Erlass einer Satzung inklusive Prüfungsordnung
- Änderungen von Studiengängen
- Verleihung akademischer Ehrungen
- Antragstellung zum Budget an den Erhalter
- Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau
- Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung
- Wahrung der Gleichstellung von Frauen und Männern Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplanes
Durchführung von Wahlen
- Wahl der Leitung des Kollegiums und dessen Stellvertretung
- Einrichtung einer Wahlkommission für die Kollegiumswahl des Lehr- und Forschungspersonals
Die Kollegiumsleitung hat außerdem diese Aufgaben:
- Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf
- Nostrifizierungen ausländischer akademischer Grade
- Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und die Einstellung & Abberufung von Lehr- & Forschungspersonal an den Erhalter
- Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter
Arbeitsausschüsse sind beratende Gremien des Kollegiums und befassen sich mit ausgewählten Themenbereichen von Lehre, Forschung und Hochschulentwicklung. Sie fördern den Austausch zwischen Kollegium, Departments und FH-Services, analysieren aktuelle Fragestellungen und entwickeln Vorschläge für deren Weiterentwicklung.
Durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen schaffen die Ausschüsse eine fundierte Grundlage für Entscheidungen des Kollegiums und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung sowie zur strategischen Weiterentwicklung der USTP.
Beschwerdekommission des Kollegiums
Laut §10 FHG haben Studierende und Aufnahmewerber*innen die Möglichkeit beim Kollegium Beschwerden gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung einzubringen.
Die Beschwerden können persönlich oder über die Studierendenvertretung eingebracht werden. Direkte Ansprechperson ist die Kollegiumsleitung (E-Mail).
Zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung, kann vom Kollegium eine Beschwerdekommission eingerichtet werden.
Ombudsstelle für Studierende der USTP
Die Ombudsstelle für Studierende berät bei offenen studienrechtlichen Fragen rund um Studium, Lehre, Prüfungen und Verwaltung an Hochschulen. Sie ist weisungsfrei und unparteiisch.
Nähere Informationen über die Ombudsstelle für Studierende