Das Kollegium ist als demokratisch gewähltes und höchstes akademisches Organ der Hochschule mit der Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes sowie Forschung betraut. Es nimmt seine Aufgaben gemäß § 10 FHG in der geltenden Fassung wahr.
Wie wir arbeiten – unsere Aufgaben
Das Kollegium der USTP tagt sechsmal im Studienjahr.
In mehreren Ausschüssen und Arbeitsgruppen wirken jeweils delegierte Kollegiumsmitglieder weisungsfrei mit. Sie bereiten Themen z. B. zur Hochschul-Strategie oder zu neuen Studieninhalten vor, begutachten Anträge und leiten diese nach interner Abstimmung an das Kollegium weiter.
Inhalte, die der entsprechenden Beschlussfassung bedürfen, werden sodann in der Kollegiumssitzung diskutiert und bei Zutreffen aller Voraussetzungen beschlossen. Bei fehlender Beschlussmehrheit ergehen z. B. Aufträge zur Verbesserung an die Antragsteller*innen.
Auf diese Weise koordiniert das Kollegium in Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 10 FHG idgF. zentrale lehr- und forschungsbezogene Themen für die USTP.
Das Kollegium hat folgende Aufgaben
Beschlussfassende Aufgaben
Inhaltliche Koordination des gesamten Lehrbetriebes
Entscheidungen über Beschwerden gegenüber Studiengangsleitungen
Einrichtung und Auflassung von Studien- & Lehrgängen
Erlass einer Satzung inklusive Prüfungsordnung
Änderungen von Studiengängen
Verleihung akademischer Ehrungen
Antragstellung zum Budget an den Erhalter
Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau
Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung
Wahrung der Gleichstellung von Frauen und Männern Erstellung und Umsetzung des Gleichstellungsplanes
Durchführung von Wahlen
Wahl der Leitung des Kollegiums und dessen Stellvertretung
Einrichtung einer Wahlkommission für die Kollegiumswahl des Lehr- und Forschungspersonals
Die Kollegiumsleitung hat außerdem diese Aufgaben:
Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und die Einstellung & Abberufung von Lehr- & Forschungspersonal an den Erhalter
Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter
Ausschüsse & Arbeitsgruppen des Kollegiums
Ausschuss für Programmentwicklung
Ausschuss für Qualitätsentwicklung in der Lehre
Ausschuss für Qualitätssicherung in der Forschung
Ausschuss für Internationalisierung in Lehre und Forschung
Ausschuss für Qualitätssicherung im Personalbereich Lehre und Forschung
Ausschuss für Studienrecht
Beschwerdekommission des Kollegiums
Laut §10 FHG haben Studierende und Aufnahmewerber*innen die Möglichkeit beim Kollegium Beschwerden gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung einzubringen.
Die Beschwerden können persönlich oder über die Studierendenvertretung eingebracht werden. Direkte Ansprechperson ist die Kollegiumsleitung (E-Mail).
Zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung, kann vom Kollegium eine Beschwerdekommission eingerichtet werden.
Ombudsstelle für Studierende der USTP
Die Ombudsstelle für Studierende berät bei offenen studienrechtlichen Fragen rund um Studium, Lehre, Prüfungen und Verwaltung an Hochschulen. Sie ist weisungsfrei und unparteiisch.