ESG im Aufsichtsrat: Transparenz entscheidet
Monika Kovarova-Simecek präsentierte die zentralen Ergebnisse der Studie „Sustainable Advisory Boards“ bei der DIRK-Mitgliederversammlung in Frankfurt am Main.
ESG-Qualifikation: Warum Kommunikation entscheidend ist
„ESG-Qualifikation im Aufsichtsrat ist unerlässlich. ESG ist ein strategisches Innovationsthema, für Unternehmen Risiko und Chance zugleich. Hier muss der Aufsichtsrat mit der erforderlichen Kompetenz das Unternehmen in die richtige Richtung lenken. ESG-Qualifikation zu haben ist also wichtig, aber zu wenig. Es kommt gleichermaßen auch auf ihre Kommunikation an.“
So lässt sich die zentrale Erkenntnis der Studie „Sustainable Advisory Boards“ zusammenfassen, die 2025 vom Master Digital Business Communications der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten zusammen mit Embera Partners durchgeführt wurde. Die zentralen Ergebnisse präsentierte Studiengangsleiterin und Projektleiterin der Studie Monika Kovarova-Simecek am 27. Februar 2026 bei der digitalen Mitgliederversammlung von DIRK – Deutscher Investor Relations Verband in Frankfurt am Main.
Regulatorische Anforderungen: DCGK und CSRD
Der DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) und die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verlangen von Aufsichtsratsmitgliedern nicht nur ESG-Qualifikation, sondern auch deren transparente Offenlegung. Die CSRD fordert zusätzlich auch den Nachweis der Befähigung.
Stakeholder-Erwartungen: Kein Platz für Greenwashing
Aber auch Stakeholder haben klare Erwartungen an die ESG-Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder und geben sich mit Claims wie „Freund von ESG“ oder „Mitglied bei WWF“ als Befähigungsnachweis nicht zufrieden.
„Ähnliche Claims fanden wir im Rahmen unserer Studie in den 544 Lebensläufen von Aufsichtsräten, die mit ESG-Agenden betraut sind, überraschend häufig. Das sind lobenswerte Haltungen, die gerne erwähnt werden können, aber als Qualifikationsnachweis gehen sie nicht durch. Damit riskieren Unternehmen nicht nur den Vorwurf von Greenwashing, sondern auch von Competence Washing“, erklärt Monika Kovarova-Simecek.
Praktische Lösungen: ESG-Kommunikation verbessern
Derzeit gelingt es Unternehmen nur unzureichend, den Anforderungen der CSRD und den Erwartungen der Stakeholder zu entsprechen. Doch es gibt einfache Wege, die Darstellung der ESG-Kompetenz in Aufsichtsräten zu optimieren:
- Verantwortlichkeiten klar kommunizieren: Welches Gremium und welche Mitglieder für ESG zuständig sind, sollte auf der Website leicht auffindbar sein.
- Lebensläufe als Schlüssel: Die CVs der zuständigen Personen müssen überzeugend und leicht zugänglich sein.
- LinkedIn als Visitenkarte: Nur 37% der ESG-betrauten Aufsichtsräte haben ein LinkedIn-Profil – schon ein aktuelles Profil hilft, ganz ohne Posting-Druck.
- Kommunikation von Schulungen und Weiterbildungen: Niemand erwartet, dass ESG-Wissen vollumfänglich vorhanden ist, aber wohl, dass es erworben wird.
Im Rahmen der Studie „Sustainable Advisory Boards“ hat das Research Team eine ESG-Kompetenzmatrix entwickelt, die ESG-Qualifikationen von Aufsichtsräten systematisch darstellt, Lücken und Bildungsbedarfe aufzeigt und als Orientierungshilfe bei Neubesetzungen dienen kann. Diese können Unternehmen auf der Website veröffentlichen, um Stakeholdern einen schnellen Überblick zu bieten, oder auch in Geschäftsberichten und Nachhaltigkeitserklärungen. Nachzulesen in unserem Research Report der Studie.
Neue Studie „Board Diversity“
Auch mit Gender- und Altersdiversität steigt die belegbare ESG-Qualifikation der Aufsichtsräte. Das ist vielleicht keine schnelle, aber eine nachhaltige Lösung. Nicht nur aus diesem Grund – hohe Diversität wirkt sich zum Beispiel nachweislich auch auf die Performance von Unternehmen aus – ist Diversität von Aufsichtsräten in DAX- und ATX-Unternehmen Gegenstand unseres aktuellen Forschungsprojekts.
In der Studie „Board Diversity“ werden im Sinne eines ganzheitlichen Diversitätsverständnis, das sich auch in den Erwartungen und Bewertungen von Investoren, Analysten oder Rating-Agenturen spiegelt, Aufsichtsräte in Bezug auf Gremien und Ausschüsse sowie Geschlecht, Alter, Internationalität, Berufserfahrung und Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder analysiert. Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte wird den Forderungen und Erwartungen der Stakeholder gegenübergestellt, um eventuelle Lücken und Optimierungsbedarfe zu identifizieren.
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