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Master-Studiengang Citizen-Centered Digital Health and Social CareAlle Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich als allgemeiner Leitfaden und können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Dies ist keine rechtlich bindende Verpflichtung oder Angebot.
Allgemeine Fragen zum Studium
Worum geht es in diesem Studium?
Der E³UDRES² Joint Master „Citizen-Centered Digital Health and Social Care“ wurde in Zusammenarbeit der Hochschulen USTP (Österreich), Saxion (Niederlande) und Jamk (Finnland) entwickelt, die alle drei Mitglieder der E³UDRES²-Allianz (Engaged and Entrepreneurial European University as Driver for European Smart and Sustainable Regions) sind. Der Studiengang richtet den Fokus auf die interdisziplinäre Entwicklung technologiegestützter Innovationen im Gesundheitswesen. Alle Absolvent*innen erhalten mehrere Diplome: den gemeinsamen Titel „Master of Science“ von St. Pölten und Saxion sowie einen separaten Master-Titel von Jamk basierend auf der Fachrichtung des vorangehenden Bachelor-Studiums (entsprechend der finnischen Bestimmungen, z.B.: Bachelor of Nursing > Master of Health Care; Bachelor of Engineering > Master of Engineering).
Dieser Master-Titel entspricht dem EQR-Niveau 7. Eine Beschreibung dazu findet sich im Rahmenwerk zu Qualifikationen im europäischen Hochschulraum im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, siehe hier: Beschreibung der 8 EGR-Niveaus | Europass
Wo und wann studiere ich?
Du studierst in drei Ländern:
- Das 1. Semester (Wintersemester ab September) findet an der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten in Österreich statt.
- Das 2. Semester (ab Februar im Folgejahr) wird an der Saxion University of Applied Sciences in Enschede in den Niederlanden abgehalten.
- Für das 3. Semester (beginnend im August des Folgejahres) wechselst du an die Jamk University of Applied Sciences in Jyväskylä in Finnland.
- Im 4. Semester bist du nicht an einen bestimmten Studienort gebunden, da die Lehrveranstaltungen, Supervisionen und Diskussionen online stattfinden können. Es wird jedoch erwartet, dass die Studierenden für ihre Abschlussprüfung in Österreich an der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten anwesend sind.
Nicht-EU/EWR-Bürger*innen empfehlen wir dringend, das letzte Semester an der USTP in Österreich zu verbringen, da sie dadurch eine Aufenthaltsgenehmigung für Studierende erwerben können, die für bis zu 2 Jahre für Mobilitätsprogramme und Studien ausgestellt wird, und sich nicht um weitere Aufenthaltsgenehmigungen bewerben müssen.
Findet das Studium online oder am Campus statt?
Dieser Studiengang findet komplett vor Ort statt, kann jedoch auch Online-Elemente enthalten. Die physische Mobilität ist ein elementarer und verpflichtender Teil des Curriculums. Du studierst und lebst für die Dauer des Studiums in drei verschiedenen Ländern. Die teilnehmenden Hochschulen können dir bei organisatorischen Themen helfen.
Wie lange dauert das Studium?
Dieses Vollzeitstudium dauert zwei akademische Jahre. Es ist auf vier Semester aufgeteilt (insgesamt 120 ECTS).
Was ist die Unterrichtssprache?
Das Studienprogramme wird komplett auf Englisch unterrichtet. Alle Kurse, Materialien, Aufgaben und die gesamte Kommunikation mit Mitarbeitenden und Mentor*innen sind auf Englisch.
Wie viele Studierende werden pro Jahr aufgenommen?
Ein ausführlicher Bewerbungsprozess stellt sicher, dass die geeignetsten Kandidat*innen aufgenommen werden. Du lernst in praxisbezogenen Gemeinschaften von Studierenden mit diversen beruflichen Hintergründen, wodurch eine qualitativ hochwertige, personalisierte Lernumgebung geschaffen wird, die von enger Interaktion zwischen Studierenden, Vortragenden, Bürger*innen und Partner*innen aus der Arbeitswelt und der Wirtschaft lebt.
Details zum Studiengang
Ist der Studiengang akkreditiert und international anerkannt?
Ja! Dieser Joint Master ist akkreditiert im Rahmen des „European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes” (dem Rahmenwerk zur Akkreditierung gemeinsamer Studiengänge). Die Absolvent*innen erwerben einen Master-Titel (EQR-Niveau 7), der sowohl in Europa als auch in der restlichen Welt voll anerkannt ist. Die oben genannten Niveaus werden im Rahmenwerk zu Qualifikationen im europäischen Hochschulraum im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, siehe hier: Beschreibung der 8 EGR-Niveaus | Europass
Was sind meine Karrierechancen nach meinem Abschluss?
Absolvent*innen überzeugen mit fundierten interdisziplinären Fähigkeiten für Führungspositionen in der Entwicklung von innovativen, menschzentrierten Lösungen im weltweit wachsenden Gesundheitswesen. Typische Karrierebilder sind Innovation Manager, Solution Developer, Projektmanager*in, Application Specialist oder Forscher*in.
Was kostet mich meine Teilnahme am Studiengang?
Die Studienbeiträge sind von deiner Nationalität abhängig:
- Für EU/EWR-Studierende: € 363,36 pro Semester
- Für Nicht-EU/EWR-Studierende: € 1500,00 pro Semester für Studierende, die laut § 2 Abs. 2 des österreichischen Fachhochschulgesetzes (FHG) „nicht unter die Personengruppen gemäß der Personengruppenverordnung der zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers fallen und die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen“.
Diese Beiträge sind für jedes der vier Studiensemester an die USTP zu bezahlen. Der Studienbeitrag für das erste Semester wird unmittelbar nach der Unterzeichnung des Studienvertrags fällig (weitere Informationen gibt es im Abschnitt „Aufnahme- und Inskriptionsprozess“).
Der Studienbeitrag umfasst die Unterrichtsgebühren, Prüfungsgebühren und administrative Dienstleistungen an jeder der teilnehmenden akademischen Einrichtungen. Dazu gehören der Besuch aller Lehrveranstaltungen dieses Masters, der Zugang zu allen universitären Anlagen, Supervision und Unterstützung an allen Partnerinstitutionen. Der Beitrag deckt KEINE Kosten im Zusammenhang mit Unterkunft, Reise, Versicherung, Kaution, Kopierkosten, Studienliteratur, persönlichen Studienmaterialien, Exkursionen, Studienreisen, Freifächern oder anderen freiwilligen Programmen, Konferenzen und Symposien oder täglichen Ausgaben ab.
Es gibt außerdem weitere verpflichtende Abgaben, die von den Studierenden zu bezahlen sind:
- Eine Gebühr in der Höhe von etwa € 26,20 pro Semester für das Studium an der USTP – diese beinhaltet den Beitrag für die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH) inklusive Unfall- und Haftpflichtversicherung durch die ÖH.
- Zusätzlich müssen die Teilnehmenden eine Gesundheitsgebühr für Hochschulstudierende bezahlen, um die Dienstleistungen des Finnish Student Health Service (FSHS) zu nutzen. Die FSHS-Gebühr ist zu Beginn jedes Semesters an die finnische Sozialversicherungsanstalt KELA zu bezahlen. Studierende, die bereits in einem anderen EU- oder EWR-Land oder in der Schweiz, Großbritannien oder Nordirland sozialversichert sind, müssen die Gesundheitsgebühr nicht bezahlen, müssen KELA jedoch darüber informieren. Nach Zahlung der Gebühr oder Meldung bei KELA können Studierende die Dienste des FSHS in Anspruch nehmen.
- Nach Unterzeichnung des Studienvertrags müssen Studierende außerdem eine Kaution von € 100,00 für die Ausstellung eines Studierendenausweises inklusive Kopier- und Druckguthaben in derselben Höhe.
Folgende zusätzliche Ausgabe erfolgt auf freiwilliger Basis:
- Mitgliedschaftsbeitrag in der Finnish Students’ Union (finnische Hochschüler*innenschaft) in der Höhe von ca. € 24,50 pro Semester. Wir empfehlen die Mitgliedschaft für die Dauer deines Aufenthalts in Finnland, da du mit der Mitgliedskarte verschiedene Ermäßigungen bekommst, z.B. minus 50% auf Zugtickets.
Du kommst selbst für deinen Lebenshaltungskosten wie Unterkunft, Anreise, nationale Kranken- und/oder Langzeitreiseversicherung sowie tägliche Ausgaben auf – nichts davon wird von den in diesem Abschnitt beschriebenen Gebühren abgedeckt.
Werden Stipendien angeboten? Und wenn ja, wie kann ich mich darum bewerben?
Studierende können auf unterschiedliche Weise Unterstützung mit ihren Studiengebühren und Lebenskosten erhalten:
Erasmus+
Du kannst dich bei deiner koordinierenden Hochschule (USTP – University of Applied Sciences St. Pölten) um eine Förderung unter Erasmus+ für deinen Aufenthalte an der Saxion UAS in den Niederlanden (2. Semester) und der Jamk UAS (Finnland) bewerben, falls du diese personenspezifische Fördermöglichkeit nicht bereits in einem anderen Studiengang desselben Studienzyklus (EQR-Niveau 7) komplett ausgeschöpft hast, zum Beispiel durch Eramusaufenthalte im Ausmaß von insgesamt 12 Monaten während eines anderen Masterstudiums.
- Die Förderung bewegt sich zwischen € 5.500 und € 7.000 für das gesamte Studium: bis zu 360 Tage verteilt auf 2-3 Mobilitätssemester je nach Zielland, Aufenthaltsdauer und Transportmittel.
- Studierende, die in die Kategorie „Studierende mit geringeren Chancen“ von Erasmus+ fallen, können zusätzliche Top-Ups erhalten. So kann sich der Gesamtbetrag auf bis zu € 10.000 erhöhen. Zu dieser Kategorie gehören etwa Studierende mit unterhaltsberechtigten Kindern oder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, durch die ihre Kosten im Ausland höher ausfallen
- Mit einem Stipendium von Erasmus+ können Studierende einen Teil ihrer Reise- und Lebenshaltungskosten während ihres internationalen Studienaufenthalts abdecken. Das Geld wird von der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten verwaltet und ausbezahlt. Bitte kontaktiere das USTP International Office für weitere Details.
Unterstützungsangebote der Regiengsbehörden
- Studierende sind angehalten, weitere Unterstützungsoptionen über ihre eigenen Regierungsbehörden und internationale Stipendienportale auszuschöpfen. Die wichtigste Quelle dafür ist die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung (grants.at), wo Studierende nach passenden Unterstützungen basierend auf ihrem Herkunftsland suchen können.
Aufnahmekriterien
Was sind die Zulassungskriterien?
Du verfügst über einen Bachelorabschluss im Bereich Gesundheit, Sozialwissenschaften oder Technik und kannst zu Studienbeginn zwei Jahre facheinschlägige Arbeitserfahrung vorweisen. Nähere Informationen über die Vorgaben zur Arbeitserfahrung findest du unten.
In welchen Sprachen werden die Anhänge der Online-Bewerbung akzeptiert?
Alle Dokumente müssen auf Englisch eingereicht werden. Allen Dokumenten in einer anderen Sprache als Englisch muss eine beglaubigte Übersetzung beigelegt werden. Beglaubigte Übersetzung bedeutet, dass der/die Übersetzer*in gerichtlich beeidet ist. Das bedeutet, die Person, die die Zertifikate übersetzt, muss als Gerichtsübersetzer*in/-dolmetscher*in arbeiten. Auf dem Dokument ist also die Unterschrift der Übersetzerin / des Übersetzers und ein Stempel.
Wie weise ich meine Englischkenntnisse nach?
Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, bzw. deren Bachelor-Studium nicht Englisch als Unterrichtssprache hatte, müssen vor dem Ende der Bewerbungsfrist ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Akzeptierte Tests der englischen Sprachkompetenz (abgelegt in einem Testzentrum und nicht etwa zuhause) sind:
Mindestens
- TOEFL 550
- IELTS 6.0
oder vergleichbare englische Sprachqualifikationen für EU- und Nicht-EU-Studierende (e.g., PTE Academic).
Basierend auf deiner früheren Schulbildung könnte beispielsweise auch deine Englischnote im Abschlusszeugnis der europäischen Sekundaroberstufe (Minimum B2) eine ähnliche Sprachqualifikation für EU-Studierende sein. In diesem Fall muss keine offizielle Prüfung abgelegt werden.
Ich habe bereits ein Master-Studium abgeschlossen. Kann ich mich für ein weiteres bewerben?
Ja, du kannst dich auch mit einem früheren Master-Abschluss (EQR-Level 7) für diesen Studiengang bewerben.
Dieser Master hat ein NQR-Niveau von 7, wie beschrieben im Rahmenwerk zu Qualifikationen im europäischen Hochschulraum im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess, siehe hier: Beschreibung der 8 EGR-Niveaus | Europass
Kann ich mich als Nicht-EU/EWR-Bürger*in bewerben?
Ja, du kannst dich auch als Nicht-EU/EWR-Studierende bewerben. Wir empfehlen dir, alle nötigen Dokumente zu Bewerbung, Visum und Aufenthaltsgenehmigung sorgfältig vorzubereiten und einzureichen.
Was gilt als relevante Arbeitserfahrung?
Die Arbeitserfahrung sollte im Bereich des vorherigen Abschlusses gesammelt worden sein oder in dem Bereich, für den du dich bewerben möchtest. Arbeitserfahrung als Unternehmer*in oder Freiberufliche*r wird auch anerkannt.
Eine praxisnahe Ausbildung oder Training am Arbeitsplatz wird nicht anerkannt, wenn die Arbeitserfahrung im Zuge des grundständigen Studiums gesammelt wurde, mit dessen Abschluss du dich bewirbst. Grundwehrdienstzeiten, Zivildienstzeiten oder Elternkarenzzeiten werden nicht anerkannt.
Wie wird professionelle Erfahrung angerechnet?
Bewerber*innen können sich Berufserfahrung, die sie bis zum Beginn des Studiums erwerben, anerkennen lassen. Anders gesagt ist der erste Tag des Studiums der Stichtag, bis zu dem die Berufserfahrung abgeschlossen sein muss. Werden die zwei Jahre Berufserfahrung nicht bis zum Beginn des Studiums im September erbracht, dann kannst du nicht zu diesem Programm zugelassen werden.
Teilzeitarbeit kann in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden: 150 Stunden bzw. 20 ganze Arbeitstage (mit mindestens 7 Arbeitsstunden pro Tag) entsprechen einem Monat Vollzeitarbeit. Auf dem Arbeitszeugnis müssen die Arbeitsstunden bzw. Arbeitstage pro Monat klar ausgewiesen werden.
Wie kann ich meine Arbeitserfahrung nachweisen?
Du kannst deine Arbeitserfahrung durch offizielle Arbeitszeugnisse nachweisen. Folgende Angaben sind notwendig: Dein voller Name, Positionsbezeichnung oder Funktion, Start- und Enddatum des Dienstverhältnisses, Arbeitszeit oder Anzahl der Arbeitstage im Monat, kurze Beschreibung deiner Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten, Firmenname, Kontaktdaten, Unterschrift und Stempel.
Wenn du als Unternehmer*in tätig warst, musst du eine formale Bestätigung deiner unternehmerischen Tätigkeit vorweisen. Das könnte zum Beispiel eine Gewerbeberechtigung mit dezidierten Angaben des Berufsfeldes und des Zeitraumes der aktiven unternehmerischen Tätigkeit oder eine Bescheinigung deiner abgeschlossenen Aufträge von einer Freelance-Plattform oder den Firmen, mit denen du zusammengearbeitet hast.
Wenn dein Dienstverhältnis bis Studienstart anhält, kannst du deine Arbeitserfahrung nachweisen, indem du eine Bestätigung über die Fortführung deiner Tätigkeit und das geplante Austrittsdatum von deinem Arbeitgeber einreichst.
Bewerbungsprozess
Wie und wann bewerbe ich mich? Eine kurze Zusammenfassung bitte!
Über bewerbung.ustp.at füllen Bewerber*innen während der Bewerbungsfrist von 1. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026 (23:50 Uhr MEZ) das Bewerbungsformular aus und fügen die nötigen Dokumente hinzu. Die Bewerbung wird dann auf Vollständigkeit und formale Übereinstimmung mit den Zugangsvoraussetzungen sowie auf die Qualität der Bewerbung geprüft. Danach besteht die Möglichkeit, dass du zu einem Online-Interview eingeladen wirst.
Nach Ende der offiziellen Bewerbungsfrist werden verspätete Bewerbungen aus dem EU-/EWR-Raum sowie der Schweiz noch berücksichtigt, solange noch freie Plätze verfügbar sind, spätestens jedoch bis 31. Mai 2026 (23:50 Uhr MEZ). Reichen Sie zusätzlich fehlende Unterlagen so bald wie möglich ein, nachdem die Genehmigung für einen realistischen Zeitplan erteilt wurde.
Alle Informationen sowie Termine und Fristen zur Bewerbung und zum Aufnahmeverfahren für dein gewähltes Studium findest du hier.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten der Online-Bewerbung gibt es hier: Wissenswertes zur Online-Bewerbung.
Gibt es eine Anmeldegebühr? Wann bezahle ich sie?
Bewerber*innen, die nicht aus der EU, der EWR oder der Schweiz kommen, müssen eine Kaution in der Höhe von 200,00 EUR für ihre Bewerbung für ein Hochschulstudium bezahlen. Diese Kaution ist vor dem Ende der offiziellen Bewerbungsfrist (28.02.2026) per Kreditkarte zu bezahlen. Es werden jedoch auch alternative Zahlungsoptionen angeboten. Die Kaution garantiert keine Aufnahme in den Studiengang.
Die Kautionsbestimmungen sind hier nachzulesen: Bewerbung mit internationalen Dokumenten
Wie werde ich während des Bewerbungsprozesses kontaktiert?
Sämtliche Kommunikation zu deiner Bewerbung erfolgt direkt per E-Mail durch die Zulassungsstelle. Prüfe deinen Posteingang einschließlich deines Spam-Ordners regelmäßig.
Was sind die Vorgaben für das Motivationsschreiben?
Dein Motivationsschreiben gibt dir die Möglichkeit dein Profil über deine akademischen Leistungen hinaus darzustellen und deine Eignung für dieses Joint Master-Programm zu argumentieren. Der Umfang des Motivationsschreibens ist auf maximal eine A4-Seite beschränkt.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Dein akademischer und beruflicher Hintergrund
- Welche Vorerfahrungen qualifizieren dich für das Studium?
- Wie haben dein Studium, deine Arbeit oder deine persönlichen Projekte dich für dieses Studium vorbereitet?
2. Warum genau dieses Masterstudium?
- Was begeistert dich an diesem Studienprogramme und wie passt es zu deinen Zielen?
- Gibt es bestimmte Themen im Bereich Citizens’ Digital Healthcare, die du besonders spannend findest?
3. Deine Vision für die Zukunft
- Wie kannst du das Wissen und die Kompetenzen aus dem Studiengang in deiner Karriere einsetzen?
- Gibt es bereits ein Fachgebiet, eine Branche oder ein Projekt, in dem du deine Masterarbeit schreiben möchtest?
Klarheit und Struktur
- Achte auf eine gute Textorganisation, Klarheit und eine logische Struktur deines Schreibens.
- Nehme konkret und persönlich zu deiner Motivation Stellung und vermeiden allgemeine Aussagen.
Welche Empfehlungen gibt es für das Projektportfolio?
Das Portfolio wird in Form eines Dokumenten-Uploads abgegeben. Im Portfolio kannst du deine wichtigsten Arbeiten präsentieren, deine Kompetenzen im Bereich Gesundheit, Sozialwissenschaften oder Technik unter Beweis stellen und deine interdisziplinäre Erfahrung und deine Problemlösungsfähigkeiten einbringen
Du kannst deine Arbeiten bzw. Projekte als Texte und Grafiken in einem Dokument abgeben. Du kannst auch auf Links zu Online-Projekten, Videos oder Repositorys verweisen (zum Beispiel persönlichen Webseiten oder Projektwebseiten, Mahara, GitHub etc.). Bitte schreibe Links immer aus und laden diese in Form eines Word- oder PDF-Dokuments hoch. Die Links müssen online verfügbar und ohne Download bei Nutzung eines Standard-Browsers zugänglich sein. Bei einem Portfolio in Webseitenformat ist es wichtig, dass diese klar strukturiert und frei verfügbar ist und dass dein Beitrag klar erkennbar ist. Achte auf informative, aber verständliche und kurze Erklärungen.
Mögliche Portfolioinhalte:
1. Projektbeschreibung und Kontext
- Was ist das Projektziel? Welche Probleme löst dein Projekt?
- Handelt es sich um ein individuelles Projekt oder ein Teamprojekt?
2. Deine Rolle und deine Beiträge
- Was war dein konkreter Verantwortungsbereich?
- Welche Aufgaben hast du persönlich übernommen?
- Welche Ansätze, Methoden, Hilfsmittel, Werkzeuge, Softwares oder Technologien hast du verwendet?
3. Herausforderungen und Lernergebnisse
- Welchen Schwierigkeiten sind dir begegnet und wie konntest du sie lösen?
- Was hast du während des Projektes gelernt und wie kannst du von deinen Erfahrungen im Masterstudium profitieren?
4. Innovative Ansätze
- Wie (technisch) fortgeschritten oder innovativ war das Projekt?
- Inwiefern war dein Ansatz einzigartig oder relevant für den Sektor bzw. das Berufsfeld?
Was solltest du vermeiden?
- Portfolioteile ohne klare Angabe der Urheber*innenschaft (zum Beispiel nur die finalen Bilder ohne einer Erklärung deiner Rolle).
- Ein überladenes Portfolio. Setze auf Qualität, nicht auf Quantität. Lieber wenige, gut dokumentierte Inhalte statt vieler Inhalte ohne Erklärungen.
- Unklare oder nicht verfügbare Links. Stelle sicher, dass deine Projekte öffentlich verfügbar sind oder richte einen Zugang ein, wenn du ein Online-Portfolio einreichst.
- Vermeide zu technischen oder zu berufsbezogenen Jargon, aber stelle sicher, dass wir deine Beiträge verstehen.
Was könnte der Inhalt der Empfehlungsschreiben sein?
Deine zwei Empfehlungsschreiben werden als ein Upload (beide Dokumente in ein PDF-Dokument zusammengefügt) abgegeben. Mit den Empfehlungsschreiben hast du die Möglichkeit, Einblicke in deine akademischen Fähigkeiten, beruflichen Kompetenzen und deinem Potential für einen erfolgreichen Abschluss dieses Joint Masterprogramms zu geben.
Du kannst bis zu zwei Empfehlungsschreiben einreichen. Wir empfehlen dir, jemanden um ein Empfehlungsschreiben zu bitten, der/die dich gut kennt und eine detaillierte, personalisierte Bewertung deiner Qualifikationen abgeben kann.
Idealerweise erfüllen deine Schreiben folgende Kriterien:
1. Zuverlässigkeit und Aussagekraft der Empfehlung
- Klare Erläuterung der Beziehung zu Ihnen (zum Beispiel: Professor*in, Betreuer*in, Mentor*in)
- Konkrete Beispiele, die deine Fähigkeiten, deinen Arbeitsstil und deine Leistungen demonstrieren, statt allgemeinen Aussagen
2. Relevanz für Citizen-Centered Digital Health und Social Care
- Mindestens ein Schreiben sollte deine Verbindung zu Bürger*innenzentriertheit, Digital Health oder Digital Social Care, Innovation, Kreativität oder Problemlösungsfähigkeiten unterstreichen.
- Wenn du keine konkrete Erfahrung in Digital Health hast, sollte das Empfehlungsschreiben erläutern wie dein Hintergrund und deine Kompetenzen dich zu einer guten Bewerberin / einem guten Bewerber für das Studium machen.
3. Professionelle und akademische Perspektive
- Eines der Schreiben sollte von einem Universitätsangehörigen / einer Universitätsangehörigen verfasst sein (zum Beispiel Professor*in oder Betreuer*in deiner Bachelorarbeit) und deine wissenschaftlichen Fähigkeiten sowie dein akademisches Potential bekräftigen.
- Das zweite Schreiben kann aus dem Arbeitsleben stammen (zum Beispiel dein Arbeitgeber, Dein*e Mentor*in, Dein*e Vorgesetzte*r) und legt deine beruflichen Fähigkeiten, deine Teamfähigkeit und deine Problemlösungskompetenzen dar.
4. Struktur & Inhalt
- Das Schreiben sollte nach Möglichkeit formal sein und einen offiziellen Briefkopf und eine Unterschrift aufweisen.
- Die maximale Länge sollte eine A4-Seite sein und der Inhalt sollte sich konkret auf deine Qualifikationen beziehen.
Was solltest du vermeiden?
- Vage oder zu allgemeine Formulierungen (zum Beispiel „Der/die Studierende ist fleißig und motiviert.“)
- Schreiben von privaten Kontakten oder Familienangehörigen. Die Empfehlungen sollten von deinen akademischen oder beruflichen Kontakten stammen.
- Standardisierte Inhalte. Es sollte ausreichend Zeit in dein Empfehlungsschreiben investiert worden sein. Das Schreiben sollte personalisiert sein und deine Stärken hervorheben.
Welche Empfehlungen gibt es zur Videoeinführung?
Dein persönliches Video sollte in Form einer URL in PDF-Format eingereicht werden. In deinem Video kannst du dich ergänzend zu deiner schriftlichen Bewerbung vorstellen. Der Link sollte ausgeschrieben werden und in ein Word- oder PDF-Dokument eingebettet sein. Der Link kann beispielweise zu einer persönlichen Cloud führen. Er sollte online bis Ende September verfügbar sein. Der Zugriff sollte ohne Download und von geläufigen Browsern aus gegeben sein. In deinem Video gehst du auf dene Motivation, deinen Hintergrund und die persönlichen Eigenschaften ein, die dich für dieses Joint Masterstudium qualifizieren.
Mögliche Inhalte sind:
1. Dein Hintergrund und dein Karriereweg
- Wer bist du und wie kommt es zu deiner Bewerbung für diesen Masterstudiengang?
- Welche relevanten akademischen oder beruflichen Erfahrungen haben dein Interesse für Digital Health geprägt?
2. Deine Eignung für das Studium
- Was begeistert dich an diesem Studienprogramm?
- Welchen Beitrag leistest du zu der Lerner*innengemeinschaft dieses Studiums?
- Hast du bereits in bürger*innenzentrieren, kollaborativen oder internationalen Umgebungen oder in einem multi- oder interdisziplinären Kontext gearbeitet?
3. Deine persönlichen Stärken und dein Arbeitsstil
- Welche Rolle übernimmst du üblicherweise in Teams oder Projekten? (zum Beispiel Leiter*in, Problemlöser*in, Designer*in, Forscher*in, Entwickler*in, Mentor*in, Berater*in, Koordinator*in)
- Kannst du ein Beispiel einer Herausforderung geben, die du in einer Lern- bzw. Entwicklungssituation oder in einem Projekt gemeistert hast? Schildere wie du vorgegangen bist.
- Wie gehst du damit um, wenn du etwas komplett Neues lernst oder du mit neuen Menschen zusammenarbeitest?
Format und Vorgaben für die Einreichung
- Länge: Dein Video sollte zwischen 2–3 Minuten lang sein.
- Stil: Ein aufwendig produziertes Video ist nicht notwendig. Klarheit und Authentizität sind wichtiger als deine Fähigkeiten in der Videoproduktion.
- Präsentation: Spreche klar und natürlich. Es geht um Kommunikation, nicht um Perfektion.
- Sprache: Das Video muss auf Englisch sein. Nur so können wir sicherstellen, dass deine kommunikativen Fähigkeiten dem Studium entsprechen.
Was sollte vermieden werden?
- Abgelesene oder auswendiggelernte Texte. Wir wollen deine Persönlichkeit und deine Kommunikationsfähigkeiten sehen.
- Allgemeine Aussagen. Konzentriere dich auf konkrete Erfahrungen, die deine Stärken hervorheben.
- Ein Video, das nur dein Motivationsschreiben wiedergibt. Das ist deine Chance, etwas Neues und Persönliches zu ergänzen.
Aufnahme- und Inskriptionsprozess
Details zum Aufnahmeprozess, Bewerbung und Fristen findest du auf der Website des Master-Studiums: Zulassungsvoraussetzungen – Joint Master in Digital Health
Worauf basiert die Entscheidung über eine Aufnahme?
Der Zulassungsentscheid basiert auf deinen akademischen Qualitäten (belegt durch Dokumente wie Sammelzeugnisse, Lebenslauf und Diplom, ggf. Empfehlungsschreiben), deiner Motivation und Begründung (Motivationsschreiben, Lebenslauf und Diplom, ggf. Empfehlungsschreiben, Projektportfolio und persönliches Vorstellungsvideo) und deinen persönlichen Kompetenzen (Motivationsschreiben und Lebenslauf, ggf. Empfehlungsschreiben, Projektportfolio und persönliches Vorstellungsvideo). Als Alternative zu Empfehlungsschreiben, Projektportfolio und persönlichem Vorstellungsvideo gibt es die Option eines virtuellen Interviews.
Wann erfahre ich, ob ich aufgenommen wurde oder nicht?
Entscheidungen über die Aufnahme von Bewerber*innen, die sich bis zum 01.02.2026 vollständig beworben haben, werden bis zum 10.03.2026 kommuniziert.
Verspätete Bewerbungen und solche mit fehlenden Dokumenten werden fortlaufend bearbeitet, da eine zu kurzfristige Aufnahme sich negativ auf Visums- oder Unterkunftsprozesse auswirken können. Die Entscheidungen werden in diesem Fall nach Erhalt und Prüfung der erforderlichen Dokumente und den optionalen Interviews kommuniziert, spätestens jedoch bis zum 07.07.2026.
Ich habe eine Aufnahmebestätigung erhalten. Was ist mein nächster Schritt?
Als nächstes musst du deinen Studienvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unterzeichnen. Dieser Vertrag wird zwischen dir und der USTP – University of Applied Sciences St. Pölten abgeschlossen und stellt die Voraussetzung für deine Aufnahme in den Studiengang dar. Sobald du den Studienvertrag angenommen hast, erhältst du eine Aufnahmebestätigung und bist ab diesem Zeitpunkt eine*r ordentliche*r Studierende*r und damit zum Studiengang zugelassen. Du musst dann die Gebühren für das erste Semester sowie eine Kaution für die Campus Card (Studierendenausweis) der USTP bezahlen und erhältst Unterstützung bei Visums-, Unterkunfts- und Inskriptionsfragen.
Ich wurde in den Studiengang aufgenommen, kann jedoch leider nicht teilnehmen. Was soll ich tun?
Du hast das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Aufnahmebestätigung kostenlos vom Studienvertrag zurückzutreten. Bitte kontaktiere mcd@ustp.at so bald wie möglich!
Falls du vor Beginn des Studiums zurücktrittst, werden dir bereits bezahlte Studiengebühren rückerstattet (abzüglich etwaiger Verwaltungskosten). Anträge für die Rückerstattung sind schriftlich an die USTP als koordinierende Hochschule zu richten.
Was passiert nach Abschluss des Studienvertrags?
- Nachdem du den Studienvertrag angenommen hast, sendet dir die USTP die nötigen Bankdaten und Informationen zur Zahlung der Studiengebühren, des ÖH-Beitrags und einer Gebühr von 100,00 EUR für die USTP Campus Card (inklusive Kopier- und Druckkosten bis zu diesem Betrag) zu.
- Gemeinsam mit der Zahlungsaufforderung für die Studiengebühren erhältst du deine persönlichen USTP-Zugangsdaten, sodass du dich bereits mit den Systemen hier vertraut machen kannst (eCampus, Campus Information System aka CIS, e-mail, etc.).
Außerdem erhältst du alle Informationen zum Studienbeginn zu gegebener Zeit an deine E-Mail-Adresse.
Muss ich zu Studienbeginn meine Dokumente im Original mitbringen?
Ja, du musst bei deiner Ankunft die Originaldokumente (wie z.B. Arbeits- und Abschlusszeugnisse) vorweisen, um zu beweisen, dass du die Aufnahmebedingungen erfüllst.
Vorbereitung auf Mobilität und Leben in einem neuen Land
Welche Unterstützungsangebot für Studierende gibt es?
An allen Partnerhochschulen werden Onboarding-Services für internationale Studierende, Beratung, Sprachkurse und Unterstützung für Studierende mit individuellen Bedürfnissen angeboten. Die Studierenden profitieren außerdem von Tutor*innen/Mentor*innen, Buddy-Systemen und Zugang zu Studierendenvereinen.
Jede beteiligte Partnerhochschule bietet auch darüber hinaus ein breites Spektrum an Services für Studierende. Auf den jeweiligen Websites findest du alle Einzelheiten zu akademischen, persönlichen und gemeinschaftlichen Unterstützungsangeboten:
Welche digitalen Geräte brauche ich für mein Studium?
Du brauchst einen Laptop und ein Mobiltelefon. Wenn du außerhalb des Campusgeländes studieren möchtest, brauchst du außerdem eine Netzwerkverbindung, die dir vielleicht von deiner Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.
Sind das Gelände und das Studium insgesamt barrierefrei zugänglich für Studierende mit eingeschränkter Mobilität?
Inklusion, Geschlechtergleichstellung und Diversität sind uns wichtig, daher sind die teilnehmenden Hochschulen barrierefrei. Bitte kontaktiere uns bei Bedarf zeitnah, damit wir deine Bedürfnisse berücksichtigen können.
Gibt es Möglichkeiten für Praktika oder Teilzeitarbeit?
Das Curriculum sieht die Zusammenarbeit mit Bürger*innen und Partner*innen aus dem Berufsleben und der Wirtschaft vor. Außerdem können die Studierenden je nach den professionellen und lokalen Regulierungen sowie der örtlichen Arbeitsmarktsituation an der Zieldestination weitere Praktika und Teilzeitjobs finden. Bedenk jedoch bitte, dass du je nach Visumsbestimmungen möglicherweise nur eine bestimmte Stundenzahl arbeiten darfst.
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Österreich, den Niederlanden und Finnland?
Du solltest sichergehen, dass du für die gesamte Studiendauer für deine grundlegenden Lebenshaltungskosten aufkommen kannst, und mitunter musst du das auch für deine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen. Die geschätzten monatlichen Lebenshaltungskosten für Studierende in Österreich, den Niederlanden und Finnland bewegen sich nahe am westeuropäischen Durchschnitt bei € 750 bis € 1.200 pro Person, je nach individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten.
Studierende müssen für ihre Unterkunft, Lebensmittel, Reisekosten, Studienmaterialien, Telefonie, Versicherung, Gesundheitsversorgung, Freizeitaktivitäten und andere Ausgaben des täglichen Lebens aufkommen. Für Studienmaterialien, SIM-Karten, Freizeit und Sport kannst du je nach Lebensstil mit € 50–100 monatlich rechnen. Es gibt jedoch diverse Ermäßigungen in Fitnessstudios, Museen und Theatern.
- Mahlzeiten & Lebensmittel
Am günstigsten ist es, im Supermarkt einzukaufen und selbst zu kochen, aber es gibt auch preiswerte Gerichte in der Mensa. € 200–300 ist ein typisches Monatsbudget für Studierende. In den Niederlanden und Finnland sind die Kosten etwas höher als in Österreich. Regelmäßig auswärts zu essen kann sich im Budget niederschlagen: Ein Abendessen im Restaurant kommt in Österreich und den Niederlanden auf etwa € 20–30 (in Finnland etwas mehr).
- Transport
Durch Unterkünfte nahe am Campus halten sich die Kosten für tägliches Pendeln in Grenzen. Für Freizeit und landesweites Reisen gibt es zum Teil Ermäßigungen für Studierende. Hier liegen die Preise bei monatlich € 30–80 für lokale/regionale Fahrten mit dem Bus oder Zug. Besonders in den Niederlanden ist das Fahrrad das günstigste Transportmittel. Mit der Karte der finnischen Hochschüler*innenschaft (die du gegen den freiwilligen Mitgliedsbeitrag von € 24,5 bekommst) erhältst du einen Rabatt von 30–50 % auf Zugtickets neben weiteren Studierendenermäßigungen.
- Gesundheitsversorgung
Bitte beachte, dass Studierende in Finnland jedes Semester einen Gesundheitsbeitrag an die Sozialversicherungsanstalt KELA zu zahlen haben.
- Der Beitrag zur Gesundheitsversorgung kostet ungefähr € 36.
Diesen Beitrag musst du nicht bezahlen, wenn du bereits in einem anderen EU/EWR-Land oder in der Schweiz, Großbritannien oder Nordirland versichert bist. Du kannst dann ebenso die Leistungen des FSHS in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen zu den finnischen Gesundheitsbeiträgen für Studierende
Auf jeden Fall kannst du während deines Aufenthalts die Leistungen des Finnish Student Health Service (FSHS) nutzen. Du musst dann deine europäische (EHIC) oder globale Krankenversicherungskarte (GHIC) vorzeigen. Wenn du bisher keine EHIC hast, kannst du bei deiner nationalen Sozialversicherung eine beantragen.
Auf der Website von JAMK gibt es weitere praktische Informationen für Studierende
- Zusätzliche Gesundheitskosten in den Niederlanden
Die EHIC-Versicherung deckt medizinische Kosten in den Niederlanden nicht immer vollständig ab. Aus diesem Grund empfiehlt Saxion Studierenden, zusätzlich eine Studentenversicherung in den Niederlanden abzuschließen. Saxion bietet dafür eine optionale Exchange Student Insurance an, die medizinische Kosten sowie eine Reise- und Gepäckversicherung, Haftpflichtversicherung, Rücktransport und Rechtsschutz umfasst. Die Kosten betragen 1,59 € pro Tag, wobei Studierende mit einer EHIC-Versicherung einen Rabatt von 55 % auf diesen Tarif erhalten.
Wie finde ich eine Unterkunft für die Dauer meines Aufenthalts?
- Unterkunft in Österreich
Wir empfehlen dir, direkt in St. Pölten zu wohnen, da die Studierendenwohnheime vom Campus aus gut zu Fuß erreichbar sind. Außerdem ist Wohnen und Leben hier deutlich günstiger als in Wien. Die Wohnheime in St. Pölten kosten etwa € 350–500 im Monat.
Drei Wohnheime sind vom USTP-Campus aus fußläufig erreichbar. Im ‚Campus Domus‘ und im ‚Wihast‘ reserviert die USTP ein Kontingent an Zimmern bis Mitte Frühling. Wir empfehlen, dass du dich frühzeitig bewirbst und uns dann (sobald du deine Aufnahmebestätigung erhalten hast) so schnell wie möglich deine Wohnbedürfnisse mitteilst. Die USTP ist dir gerne behilflich, doch du kannst dich natürlich auch gerne selbst um deine Unterkunft kümmern.
Unterkünfte für internationale Studierende
- Unterkunft in den Niederlanden
Der Wohnmarkt in den Niederlanden ist hart umkämpft. Um Studierenden das Leben zu erleichtern, gibt es für sie dezidierte Zimmerkontingente, um die man sich jedoch rechtzeitig kümmern muss (bis Mitte August). Die Hochschule reserviert eine Reihe von verschiedenen Unterkünften. Bei deiner Bewerbung wird abgefragt, ob du diese Unterstützung nutzen möchtest. Die Zimmer sind nahe beim Campus und zu fairen Preisen zu haben: Die durchschnittlichen Kosten (in Enschede) liegen bei €500–700 pro Monat je nach Größe und Lage.
- Unterkunft in Finnland
Die vergleichsweise günstigsten Optionen in Jyväskylä sind die Studierendenunterkünfte der Student Housing Foundation (KOAS). Diese kann auf Anfrage im Vorhinein (bis Mitte Frühling) eine Unterkunft für dich reservieren. Bitte beachte, dass diese Reservierung bindend ist, und du als Studierende*r die Unterkunft auch dann bezahlen musst, falls du nicht anreisen solltest!
Kostenbeispiel:
- Wohngemeinschaft (mit eigenem Schlafzimmer) in Jyväskylä: €300–350 im Monat inklusive Basisausstattung und Küchenutensilien. Alle Wohnungen sich ausgestattet mit Küchenschränken, Kühlschank, Herd mit Backofen, Leuchten und Garderoben. Strom, Wasser, schnelle Internetverbindung und Zugang zu Waschküchen sind im Preis der Wohnungen für Studierende beinhaltet.
Es gibt jedoch noch weitere Unterkunftsoptionen in Jyväskylä.
Kann mich meine Familie an den Studienort begleiten? Gibt es Unterkünfte für sie?
Ja. Wenn dein Visa-/Aufenthaltsstatus es erlaubt, können dich Familienmitglieder begleiten. Die Studierendenunterkünfte sind jedoch ausschließlich für inskribierte Studierende vorgesehen. Das bedeutet, dass Familien in Finnland sich mit hoher Wahrscheinlichkeit am privaten Wohnungsmarkt umsehen müssen. Die Student Housing Foundation kann für so einen kurzen Zeitraum (1-2 Semester) keine Familienunterkünfte anbieten. Bedenk bitte auch, dass auf deine Familie höhere Ausgaben für Visa sowie Lebenshaltungs- und andere Kosten zukommen.
Kümmert sich der Studiengang um meine Versicherung während der Studiendauer?
Die Versicherungsverträge, die über die Hochschulen laufen, decken normalerweise nur Unfälle ab, die sich während Vorlesungen, Workshops und ähnlichen Studienaktivitäten am Campus ereignen. Was deine Freizeitaktivitäten betrifft, schließt du daher besser selbst eine Versicherung für deinen gesamten Aufenthalt ab, bevor du im jeweiligen Land anreist.
Brauche ich ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung?
- Studierende aus EU/EWR-Ländern brauchen kein Visum, müssen aber ihr Aufenthaltsrecht anmelden.
- Kommst du aus einem Nicht-EU/EWR-Land und dein Studium dauert länger als 90 Tage, dann musst du um ein nationales Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsberechtigung ansuchen. Diese werden vom Land, wo sich die aufnehmende Hochschule befindet, ausgestellt.
Zusätzlich müssen sowohl EU/EWR- als auch Nicht-EU/EWR-Studierende eine Personenkennzahl beantragen, bevor sie im neuen Land ankommen.
Welches Visum / welche Aufenthaltsgenehmigung brauche ich?
Denk daran, dass die Bearbeitungszeiten für Visums- und Aufenthaltsanträge von Land zu Land unterschiedlich sind und bis zu mehreren Monaten dauern können. Wir raten dir daher dringend, dich unmittelbar nach Erhalt deiner Aufnahmebestätigung darum zu kümmern.
Wenn du als Nicht-EU/EWR-Studierende*r deinen Joint Master in Österreich beginnst, bewirbst du dich um einen der folgenden Titel:
- Aufenthaltsbewilligung – Studierende*r (ausgestellt für bis zu 2 Jahre für Mobilitätsprogramme)
- Mit dieser Option kannst du im Rahmen des Mobilitätsprogramms in Österreich, den Niederlanden und Finnland studieren, ohne dich um weitere Aufenthaltsgenehmigungen in den Folgesemestern zu bewerben.
- Für diese Art von Aufenthaltstitel musst du jedoch mehr als 6 Monate in Österreich studieren. Das bedeutet, dass du dich für dein viertes und letztes Semester für die USTP – University of Applied Sciences St. Pölten entscheiden musst.
- Du kannst diese Aufenthaltsgenehmigung bei der zuständigen österreichischen Behörde (Botschaft/Konsulat) in deinem Wohnsitzland beantragen.
Je nach deiner Nationalität brauchst du eventuell trotzdem ein Visum für die Einreise in Österreich und musst deine Aufenthaltsgenehmigung (in Katenform) in St. Pölten abholen. Frag bitte bei deiner örtlichen österreichischen Behörde nach, ob du zur Einreise in Österreich ein Visum brauchst.
Studierende, die ohne Visum in Österreich einreisen dürfen, können ihre Aufenthaltsgenehmigung direkt in Österreich beantragen. Wir raten jedoch dringend, so schnell wie möglich einen Termin bei der Behörde zu vereinbaren, da die Bearbeitung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Checkliste zu dieser Art der Aufenthaltsgenehmigung
Auch wenn Studierende bereits nachgewiesen haben, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel für einen zweijährigen Aufenthalt in Österreich verfügen, müssen sie ihre finanzielle Unabhängigkeit für das Semester in den Niederlanden erneut belegen. Für Mobilität innerhalb der EU braucht es eine Benachrichtigung an die niederländische Einwanderungsbehörde, in Zuge derer ausreichende finanzielle Ressourcen für den Aufenthalt in den Niederlanden nachgewiesen werden müssen (basierend auf einer von der Behörde festgelegten Höhe). Mehr Information dazu gibt es auf der Website der niederländischen Einwanderungsbehörde. Wird die Einreichung von der Behörde positiv bewertet, sendet diese eine Erklärung an die Saxion. Diese Erklärung dient in Kombination mit der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung der*des Studierende*n als Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts in den Niederlanden.
Um als Nicht-EU/EWR-Studierender das Studium in Finnland fortzusetzen, braucht man eine Mobilitätsbenachrichtigung über einen gültigen Aufenthaltstitel von 2 Jahren. Für diese Benachrichtigung wird eine Gebühr in der Höhe von € 100 fällig. Studierende brauchen ausreichend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt in Finnland: € 800 pro Monat an Lebenshaltungskosten. Außerdem müssen Dokumente über einen Versicherungsschutz vorgelegt werden, der Gesundheitskosten bis zu einer Höhe von € 120.000 abdeckt.
- Visum D für Österreich (ausgestellt für bis zu 6 Monate)
- Mit einem ‚Visum D‘ kannst du das erste Semester deines Studiums in Österreich verbringen. Mit diesem Visum kannst du jedoch nicht an den Partnerhochschulen in den Niederlanden und Finnland studieren.
- Das bedeutet, dass du dich selbst während deines Studiums um etwaige zusätzliche Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen kümmern musst, um dein Studium in den Niederlanden, Finnland und deinem Land der Wahl für das vierte Semester fortzusetzen.
- Du kannst das Visum D bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in deinem Wohnsitzland beantragen.
Niederlande: Muss die*der Studierende in den Niederlanden eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (MVV; Einreisevisum plus Aufenthaltsgenehmigung) beantragen, dann muss sie*er die Visagebühren bezahlen und ihre*seine finanzielle Situation bei der Saxion zwei Monate vor Beginn des Semesters darlegen sowie die nötigen Visadokumente einreichen. Diese Dokumente sind auf der Website von Saxion aufgelistet. Hat die*der Studierende eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein anderes Schengen-Land, ist sie*er unter Umständen von der MVV-Vorgabe ausgenommen, sofern diese bei der Einreise in den Niederlanden noch gültig ist. In diesem Fall beantragt man nur eine Aufenthaltsgenehmigung, die dann in den Niederlanden für nur ein Semester gilt.
Finnland: Müssen Studierende eine Aufenthaltsgenehmigung für Finnland beantragen, so kostet dieser Antrag in elektronischer Form € 600 und in Papierform € 750 (Erstantrag). Studierende, die bereits wissen, dass sie auch ihr viertes Semester in Finnland verbringen möchten, können die Aufenthaltsgenehmigung für das ganze akademische Jahr beantragen. Beachte bitte die Obergrenze an Monaten für den Zuschuss von Erasmus+. Studierende können auch noch während ihres dritten Semesters den Aufenthalt auf das vierte Semester ausdehnen. Die Gebühr für den Verlängerungsantrag ist € 230 (elektronisch) bzw. € 430 (in Papierform).
Studierende müssen ausreichend finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt in Finnland nachweisen können: € 800 pro Monat an Lebenshaltungskosten. Außerdem müssen Dokumente über einen Versicherungsschutz vorgelegt werden, der Gesundheitskosten bis zu einer Höhe von € 120.000 abdeckt.
Wer kann mir mit meinen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen helfen?
Sobald du zum Studiengang zugelassen bist, versorgen dich das Zulassungsteam und die örtlichen internationalen Servicestelle an jeder teilnehmenden Hochschule mit den nötigen Dokumenten und Unterstützung bei der Beantragung von Visa bzw. Aufenthaltsgenehmigungen. Die Verantwortung, sich diese zu beschaffen, liegt jedoch immer bei der*beim Studierende.
Wir unterstützen dich mit
- einem Zulassungsbescheid zur österreichischen Hochschule USTP
- einer Zulassungs-/Teilnahmebestätigung an einem multilateralen Mobilitätsprogramm oder einer Vereinbarung zwischen zwei bzw. mehreren Hochschulen
- Im Fall von Nicht-EU/EWR-Studierenden, die um eine zweijährige Aufenthaltsbewilligung ansuchen: eine Bestätigung, dass sie mehr als 6 Monate in Österreich studieren (d.h., dass sie ihr viertes Semester in Österreich verbringen)
Beachte bitte, dass die Bearbeitungsdauer von Visumsanträgen von Land zu Land variiert und einige Monaten betragen kann. Wir raten dir daher dringend, dich bereits unmittelbar nach Erhalt der Zulassungsbestätigung darum zu kümmern.
- Weitere Informationen zu Studierendenvisa in Europa
- Weitere Informationen zu praktischen Einzelheiten in Österreich
- Weitere Informationen zu praktischen Einzelheiten in den Niederlanden
Weitere Informationen zu den praktischen Einzelheiten in Finnland (JAMK-Website für internationale Studierende)