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Checkliste für Beratende bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften St. Pölten (USTP) steht dafür, ein sicherer Ort für alle Menschen zu sein, an dem eine Kultur des gegenseitigen Respekts gelebt wird. Die USTP unterstützt Personen, die von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt betroffen sind.
Alle an der USTP arbeitenden und studierenden Personen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür verantwortlich, bei diskriminierendem, sexuell belästigendem und gewalttätigem Verhalten hinzuschauen, einzuschreiten und dieses im besten Fall zu verhindern.
Wenn du zu diesem Thema berätst – ob offiziell als Gender & Diversity Team, Betriebsrat, oder informell als Vertrauensperson –, findest du hier einen Handlungsrahmen für das Gespräch.
Das Wichtigste in Kürze
Auf der Basis folgender Aspekte darf niemand an der USTP benachteiligt, ungerecht oder respektlos behandelt werden:
Geschlecht / Familienstand / Elternschaft · sexuelle Orientierung · ethnische Zugehörigkeit · Religion / Weltanschauung · Alter · Behinderung / chronische Erkrankung · soziale Herkunft · körperliches Erscheinungsbild (Bodyshaming)
Dies gilt insbesondere auch bei sexueller Belästigung. Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt kann von verbalen Äußerungen, Gesten, Blicken, psychischen Manipulationen bis hin zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Nähe reichen. Das gilt auch im virtuellen Raum und bei allen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der USTP.
Auf dieser Seite
Rechtlicher Rahmen
Der Satzungsteil 3 (Gleichstellung und Frauenförderung) informiert über die geltenden Bestimmungen an der USTP im Fall von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt sowie deren Definitionen.
Dein Handlungsrahmen als Beratungsstelle
- Hör zu
- Frag die betroffene Person, wie es ihr mit der Situation geht und was sie braucht.
- Vermittle ihr, dass ihr zugehört und ihre Wahrnehmung ernst genommen wird.
- Beurteile nicht das Verhalten der betroffenen Person: Wenn Personen mit Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt konfrontiert werden, können sie auf unterschiedliche Weise reagieren. Das Verhalten sollte niemals dazu verwendet werden, die Glaubwürdigkeit der Meldung infrage zu stellen oder ihr die Schuld zuzuweisen.
- Deine Aufgabe ist es nicht, den Sachverhalt zu klären, sondern Unterstützung anzubieten.
- Setz die Person nicht unter Druck, weitere Schritte zu unternehmen. Respektiere ihre Entscheidungen und Bedürfnisse, handle nicht ohne ihre Zustimmung und geh auf ihr Tempo ein.
- Respektiere die Vertraulichkeit der Person: Teile keine Details der Situation mit anderen.
| Sag lieber | Vermeide |
|---|---|
| Ich glaube dir. | Bist du sicher? Warst du betrunken oder auf Drogen? |
| Ich vertraue deiner Wahrnehmung. | Es ist nur ein Witz. Es ist nur ein Flirt. Diese Person ist so nett, die hast du bestimmt falsch verstanden. |
| Wie fühlst du dich? | Du denkst zu viel nach. Du reagierst zu emotional. Du übertreibst. |
| Es ist nicht deine Schuld. | Wieso warst du auch betrunken? Wieso hast du das angezogen? Warum hast du nicht anders reagiert? |
| Was brauchst du? Ich bin hier, um dich zu unterstützen. | Wenn ich du wäre, hätte ich ... Warum hast du nicht früher davon erzählt? Wieso tust du jetzt nicht ...? |
Hol dir Unterstützung
Informier dich über weitere Möglichkeiten: Der Satzungsteil 3 (Gleichstellung und Frauenförderung) beschreibt Beratungs- und Meldemöglichkeiten sowie Maßnahmen und Sanktionen nach Meldung eines Vorfalls. Der Leitfaden für Betroffene fasst den Ablauf aus Sicht der betroffenen Person zusammen – hilfreich, wenn du gemeinsam mit ihr die nächsten Schritte durchgehen willst.
Auch eine Weitervermittlung an geeignete externe Stellen kann hilfreich sein. Eine Übersicht bietet die Seite Hilfe bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt unter „Externe Anlaufstellen".
Achte auf ausreichend Selbstfürsorge: In belastenden Situationen stehen dir folgende Anlaufstellen offen:
- Gender & Diversity Team – auf Wunsch wirst du als Vertrauensperson ebenso wie betroffene Personen während des gesamten Prozesses begleitet.
- Notfall- und Krisenmanagement
- Externe psychologische Beratung (Praxis für Psychologie und Medizin, Dr. Schmid & Dr. Schmid) – völlig anonym bis zu 3 x pro Jahr, bzw. bei beruflicher Überlastung (nach einem vorausgehenden Gespräch mit einem Mitglied der Steuerungsgruppe Burnout) bis zu 5 x pro Jahr.