Hilfe bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt

Unsere Haltung  

Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt haben keinen Platz an der USTP.

Wenn du selbst betroffen bist, von einer betroffenen Person ins Vertrauen gezogen wirst oder Zeug*in geworden bist: Auf dieser Seite findest du, wohin du dich wenden kannst – vertraulich oder mit formeller Meldung, intern oder extern.

Was tun? Finde die passende Anleitung für deine Situation

Wähle aus, was auf dich zutrifft – jede Anleitung führt dich Schritt für Schritt durch dein weiteres Vorgehen:

Rechtlicher Rahmen: Im Satzungsteil 3 (Gleichstellung und Frauenförderung) ist der rechtliche Rahmen orientiert am Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) festgelegt, inklusive Abhilfemaßnahmen, Sanktionen sowie Beratungs- und Meldemöglichkeiten. Diese Seite ergänzt die Satzung um weitere interne und externe Anlaufstellen.

Wichtig, bevor du dich meldest: Wer hat Fürsorgepflicht?

Nicht alle Anlaufstellen reagieren gleich. Das solltest du vorher wissen, damit du selbst entscheiden kannst, wo du dich hinwendest:

Vertrauliche Beratung – ohne automatische Meldung

Diese Stellen beraten dich unverbindlich. Was danach passiert, entscheidest du:

  • Gender & Diversity Team
  • Betriebsrat
  • Person deines Vertrauens (z. B. Lehrende, ÖH)

Stellen mit Fürsorgepflicht – verpflichtet zu handeln

Führungskraft, Arbeitsrecht und Personalabteilung sind aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht verpflichtet, eine Meldung zu verfolgen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen zu ergreifen – auch ohne deine ausdrückliche Zustimmung.
Das heißt nicht, dass du dich nicht an sie wenden sollst – aber du solltest es bewusst tun.

Externe Anlaufstellen 

Hier findest du Ressourcen und Kontakte für mögliche externe Unterstützung:  

Gewalt- und Opferschutz

Diskriminierung und Gleichbehandlung

Beratung in St. Pölten

Studierende

Rechtliche Unterstützung