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- Hilfe bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt
- Leitfaden für Betroffene von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt
Leitfaden für Betroffene von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt
Akute Gefahr?
- Polizei: 133 | Euronotruf: 112 | SMS: 0800 133 133
- Rettung: 144
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften St. Pölten (USTP) steht dafür, ein sicherer Ort für alle Menschen zu sein, an dem eine Kultur des gegenseitigen Respekts gelebt wird. Die USTP unterstützt dich, wenn du von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt betroffen bist.
Alle an der USTP arbeitenden und studierenden Personen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür verantwortlich, bei diskriminierendem, sexuell belästigendem und gewalttätigem Verhalten hinzuschauen, einzuschreiten und dieses im besten Fall zu verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
Auf der Basis folgender Aspekte darf dich keine Person an der USTP benachteiligen, ungerecht oder respektlos behandeln:
Geschlecht / Familienstand / Elternschaft · sexuelle Orientierung · ethnische Zugehörigkeit · Religion / Weltanschauung · Alter · Behinderung / chronische Erkrankung · soziale Herkunft · körperliches Erscheinungsbild (Bodyshaming)
Das gilt insbesondere auch bei sexueller Belästigung – und reicht von verbalen Äußerungen, Gesten und Blicken bis zu unerwünschten Berührungen, körperlicher Nähe und psychischer Manipulation. Es gilt auch im virtuellen Raum und bei allen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der USTP.
Drei Dinge vorab:
- Vertrau deiner Wahrnehmung – wenn sich etwas falsch anfühlt, ist das ein gültiger Grund, hinzuschauen.
- Es gibt keine Untergrenze dafür, "schlimm genug" zu sein. Jedes unerwünschte, herabwürdigende oder ausgrenzende Verhalten zählt.
- Du bist nicht schuld. Verantwortlich ist ausschließlich die Person, die sich diskriminierend, belästigend oder gewalttätig verhält.
Wohin du dich wenden kannst:
- Beratung – vertraulich, unverbindlich, ohne dass automatisch etwas "passiert"
- Offizielle Meldung – bei Vorgesetzten, Personalabteilung oder Studiengangsleitung
- Whistle-Blowing-Tool – anonym
Weiter unten findest du ausführliche Antworten auf häufige Fragen, den genauen Ablauf einer Meldung und externe Anlaufstellen.
Auf dieser Seite
- Was zählt als Diskriminierung, Belästigung und Gewalt?
- Häufige Fragen
- Wohin kann ich mich wenden?
- Was passiert nach einer Meldung?
- Externe Anlaufstellen
Was zählt als Diskriminierung, Belästigung und Gewalt?
Auf welche Arten kann sich Diskriminierung ausdrücken?
- Beleidigung / Beschimpfung
- persönliche Herabwürdigung bzw. Erniedrigung
- Anfeindung, Einschüchterung, Drohung
- Bloßstellung vor anderen oder soziale Ausgrenzung
- Vorenthalten von Rechten oder Informationen bzw. wissentliche Falschinformation
- Hindernisse bei Zugang bzw. Nutzung der Infrastruktur
- ungleiche Bezahlung
- mittelbare Diskriminierung, indem sich Regelungen, Strukturen oder Prozesse benachteiligend auf bestimmte Personengruppen auswirken
Auf welche Arten kann sich sexuelle Belästigung und Gewalt ausdrücken?
Psychische Gewalt: Manipulation, Demütigung, emotionaler Missbrauch, Stalking, kontrollierendes Verhalten, Herabsetzen
Verbale Gewalt: Beleidigungen, Schreie, Drohungen, Beschimpfungen
Wirtschaftliche Gewalt: Zwang in finanzielle Abhängigkeit
Körperliche Gewalt: Schlagen, Treten, Ohrfeigen, Kneifen, Schubsen, Werfen von Gegenständen auf jemand anderen, Greifen
Sexuelle Gewalt (§§ 201, 202 StGB): Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe, geschlechtliche Nötigung
Körperliche sexuelle Belästigung (§ 218 StGB): Ungewollte Berührungen von primären oder sekundären Geschlechtsteilen (Intimbereich, Brüste, Oberschenkel, Gesäß, Mund), Grapschen, erzwungene Küsse
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder an Hochschulen (§ 6 GlBG): ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das unangemessen und unerwünscht ist, die Würde einer Person beeinträchtigt, ein feindseliges Arbeits- oder Studienklima schafft und negative Auswirkungen auf Karriere oder Studium hat. Das kann z. B. so aussehen:
- Zeigen sexuell anzüglicher Bilder
- Hinterherpfeifen / Catcalling
- Erzählen anzüglicher Witze
- scheinbar zufällige Körperberührungen
- unerwünschte physische Nähe
- anzügliche – auch als „Kompliment" verpackte – Bemerkungen oder Fragen zur Sexualität einer Person
- unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht
- wiederholtes Versenden unerwünschter Nachrichten ohne Bezug zu Arbeit oder Studium
- Androhung beruflicher oder sonstiger Benachteiligungen bei Ablehnung sexueller Annäherungsversuche
- sexistische Witze
- beharrliches Starren
- obszöne Gesten
- Versuche, mit einer Person allein zu sein, auch wenn es dieser Person unangenehm ist
- vor einer Person über Sexualität sprechen, auch wenn es nicht an sie gerichtet ist (z. B. beim Telefonieren)
Auf welche Arten kann sich weitere Belästigung ausdrücken?
Ein Verhalten aufgrund der oben genannten Aspekte (Geschlecht, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, soziale Herkunft, Bodyshaming) stellt eine Belästigung dar, wenn es unerwünscht ist, die Würde einer Person beeinträchtigt, ein feindseliges Arbeits- oder Studienklima schafft und negative Auswirkungen auf Karriere oder Studium hat. Belästigung kann sich verbal, nonverbal oder körperlich äußern, zum Beispiel als:
- rassistische Witze
- Diskriminierung aufgrund von Geschlechterstereotypen
- erniedrigende Kommentare über die sexuelle Orientierung einer Person
- transphobe Witze oder Kommentare
Häufige Fragen
„Was war das?"
Vertraue deinen Gefühlen und deiner Wahrnehmung: Wenn du in der Nähe einer Person Stress, Angst oder Unbehagen verspürst, ignorier das nicht. Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt können sehr subtil und anfangs schwer zu erkennen sein. Es kann hilfreich sein, das Erlebte in einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten.
„Ist das schlimm genug?"
Vielfach stellen Betroffene infrage, ob das unangebrachte Verhalten einer anderen Person wirklich „schlimm genug" gewesen sei. Jedes unerwünschte, herabwürdigende und ausgrenzende Verhalten ist „schlimm genug", um es Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt zu nennen.
„Bin ich selbst schuld?"
Nein. Verantwortlich für belästigendes oder diskriminierendes Verhalten ist ausschließlich die Person, die es verursacht.
Wohin kann ich mich wenden?
Ein belastendes Erlebnis mit anderen zu teilen, ist ein wichtiger Schritt. Sprich mit Personen, denen du vertraust. Sind andere Personen anwesend, wenn diskriminierendes, belästigendes und/oder gewalttätiges Verhalten auftritt, mach sie auf die Situation aufmerksam – sie können dich unterstützen und als potenzielle zukünftige Zeug*innen dienen.
Dokumentiere Vorkommnisse, notiere nach Möglichkeit Namen, Daten und genaue Aussagen, und bewahre etwaige E-Mails, Textnachrichten oder Screenshots auf, damit du dich bei einer eventuellen formellen Beschwerde darauf stützen kannst.
Im Rahmen der Unterstützungsangebote an der USTP kannst du entscheiden, ob du dich unverbindlich beraten lässt oder einen Vorfall offiziell meldest. Zusätzlich gibt es ein Whistle-Blowing-Tool für anonyme Meldungen.
Wenn du deine Führungskraft oder die Personalabteilung kontaktierst, beachte bitte: Diese Stellen sind aufgrund der Fürsorgeverpflichtung dazu verpflichtet, die Meldung zu verfolgen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Beratung
Mit dem Gender & Diversity Team oder externen Beratungsstellen kannst du vertraulich sprechen. Weitere Schritte werden nur gesetzt, wenn du das möchtest. Du kannst einen Fall auch nur dokumentieren lassen. Auch wenn du unsicher bist, ob es sich bei dem, was du erlebt hast, um Diskriminierung, sexuelle Belästigung und/oder Gewalt handelt, nutz gerne eine Beratung.
Was du von einer Beratung erwarten kannst:
- Dein Anliegen wird strikt vertraulich behandelt.
- Nimm Beratung so früh wie möglich in Anspruch – und so oft, wie es für dich hilfreich ist.
- Auf Wunsch kannst du eine weitere Vertrauensperson mitnehmen.
- Vertrauliche Beratung informiert, unterstützt und entlastet. Dir wird zugehört und deine Fragen werden beantwortet, ohne zu urteilen.
- Du bekommst Auskunft über mögliche Schutzmaßnahmen sowie den Ablauf einer formellen Beschwerde.
- Es erfolgen keine Schritte ohne dein Einverständnis. Werden keine Maßnahmen gewünscht, erfolgt eine anonymisierte Dokumentation.
- Auch vor, während und nach einer formellen Beschwerde kannst du jederzeit Beratung in Anspruch nehmen.
Die Beratung steht sowohl Betroffenen als auch Führungskräften und Zeug*innen offen. Auch Personen, die ihr eigenes Verhalten reflektieren wollen, können die Beratung in Anspruch nehmen.
Anonyme Meldung über das Whistle-Blowing-Tool
Bist du nicht sicher, ob du bereit bist, persönlich eine Meldung zu erstatten?
Für eine gänzlich anonyme Meldung nutze das Whistle-Blowing-Tool der USTP. Es wird von zuständigen Mitarbeiter*innen der Rechts- und Personalabteilung betreut, deine Angaben werden vertraulich behandelt. Je konkreter du einen Vorfall schilderst, desto zielgerichteter können Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wird z. B. eine beschuldigte Person namentlich genannt, findet mit dieser ein klärendes Gespräch statt.
Formelle Beschwerde
Wenn du möchtest, dass die Hochschule einem Vorfall nachgeht und ggf. Schritte gegen die belästigende Person setzt, kannst du eine formelle Beschwerde einreichen – beim Gender & Diversity Team, bei Arbeitsrecht, bei deiner Vorgesetzten bzw. deinem Vorgesetzten, bei der Studiengangsleitung oder online über das Whistle-Blowing-Tool.
Schütze andere: Vielleicht hast du deine Erfahrungen bereits gut verarbeitet, wünschst keine weiteren Konsequenzen oder möchtest nicht durch eine erneute Auseinandersetzung an den Vorfall erinnert werden. Bedenk trotzdem: Personen, die Diskriminierung, sexuelle Belästigung und/oder Gewalt ausüben, tun dies oft wiederholt und manchmal in sich steigernder Form. Eine offizielle Meldung kann andere schützen und weitere Übergriffe verhindern.
Was passiert nach einer Meldung?
Abhilfemaßnahmen
Es können Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um weitere Übergriffe zu verhindern. Diese Maßnahmen stehen im Verhältnis zum gemeldeten Verhalten und werden von der Personalleitung und der Geschäftsführung (bei beschuldigten Mitarbeitenden) oder der Studiengangsleitung (bei beschuldigten Studierenden) in Absprache mit dir beschlossen. Mögliche sind z. B.:
- Gespräch mit der beschuldigten Person durch Gender & Diversity und/oder Arbeitsrecht
- örtliche (temporäre) Trennung der beteiligten Personen
- organisatorische (temporäre) Trennung der beteiligten Personen
- insbesondere bei Studierenden: Änderung der Betreuung der Masterarbeit oder der bewertenden Person, falls die Diskriminierung bzw. Gewalt mutmaßlich von dieser Person ausgeht
- Vereinbarung über einen Kontaktverzicht
- bei Mitarbeitenden: Freistellung der beschuldigten Person bis zur Klärung des Sachverhalts
Klärung des Sachverhalts
Nach Möglichkeit erfolgt eine Aufklärung des Sachverhalts. Dazu werden, abhängig vom Einzelfall, Gespräche mit Beschuldigten und Zeug*innen geführt und Materialien gesichtet. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob weitere Maßnahmen oder Sanktionen erforderlich sind oder ob die ersten Schutzmaßnahmen ausreichen.
Weitere Maßnahmen und Sanktionen
Bei beschuldigten Mitarbeitenden trifft die Geschäftsführung gemeinsam mit Personal und Arbeitsrecht die Entscheidung über weitere Maßnahmen. Bei beschuldigten Studierenden entscheidet eine Kommission aus Gender & Diversity, Jurist*in, Kollegiumsleitung sowie ggf. Studiengangsleitung und Geschäftsführung. Die Schritte stehen immer im angemessenen Verhältnis zum gemeldeten Verhalten und können z. B. ein verpflichtendes Gespräch, eine Verwarnung, Versetzung, verpflichtende Schulung, Kündigung oder Entlassung sein.
Hören die Belästigung oder das gewalttätige Verhalten nicht auf, passen Geschäftsführung, Personalabteilung bzw. die Kommission die Sanktion an.
Begleitung während des Prozesses
Auf Wunsch begleiten dich das Gender & Diversity Team und/oder Arbeitsrecht durch den gesamten Prozess.
Mitarbeitende können extern psychologische Beratungseinheiten (Praxis für Psychologie und Medizin, Dr. Schmid & Dr. Schmid) völlig anonym bis zu 3 x pro Jahr in Anspruch nehmen – bzw. bei beruflicher Überlastung (nach einem vorausgehenden Gespräch mit einem Mitglied der Steuerungsgruppe Burnout) bis zu 5 x pro Jahr.
Externe Unterstützung
Eine vollständige, aktuelle Übersicht externer Anlaufstellen – etwa Gewalt- und Opferschutz, Diskriminierung und Gleichbehandlung, Beratung in St. Pölten sowie rechtliche Unterstützung – finden Sie auf der Seite Hilfe bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt unter „Externe Anlaufstellen".
Für Studierende zusätzlich relevant: Studentische Peer-Beratung durch Peers4You