Checkliste für Führungskräfte zum Vorgehen bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften St. Pölten (USTP) steht dafür, ein sicherer Ort für alle Menschen zu sein, an dem eine Kultur des gegenseitigen Respekts gelebt wird. Die USTP unterstützt Personen, die von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt betroffen sind.

Alle an der USTP arbeitenden und studierenden Personen sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür verantwortlich, bei diskriminierendem, sexuell belästigendem und gewalttätigem Verhalten hinzuschauen, einzuschreiten und dieses im besten Fall zu verhindern.

Dir als Führungskraft kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Im Rahmen deiner Fürsorgepflicht sorgst du aktiv für ein respektvolles Arbeits- und Studienumfeld. Informiert, umsichtig und sensibel zu handeln, gehört zu deiner Führungsaufgabe. Konkretes diskriminierendes, belästigendes und/oder gewalttätiges Verhalten muss zeitnah beendet und weitere Grenzüberschreitungen müssen verhindert werden.

Wichtig: Deine Fürsorge- und Abhilfeverpflichtung entsteht nicht erst, wenn sich eine betroffene Person direkt bei dir meldet. Sie greift bereits, wenn dir andere davon erzählen. Sobald du Kenntnis von belästigendem Verhalten erhältst, bist du verpflichtet, umgehend zu reagieren bzw. nachzuforschen.

Das Wichtigste in Kürze

Auf der Basis folgender Aspekte darf niemand an der USTP benachteiligt, ungerecht oder respektlos behandelt werden:

Geschlecht / Familienstand / Elternschaft · sexuelle Orientierung · ethnische Zugehörigkeit · Religion / Weltanschauung · Alter · Behinderung / chronische Erkrankung · soziale Herkunft · körperliches Erscheinungsbild (Bodyshaming)

Dies gilt insbesondere auch bei sexueller Belästigung. Diskriminierung, Belästigung und/oder Gewalt kann von verbalen Äußerungen, Gesten, Blicken, psychischen Manipulationen bis hin zu unerwünschten Berührungen und körperlicher Nähe reichen. Das gilt auch im virtuellen Raum und bei allen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der USTP.

Auf dieser Seite

Rechtlicher Rahmen 

Der Satzungsteil 3 (Gleichstellung und Frauenförderung) informiert über die geltenden Bestimmungen an der USTP im Fall von Diskriminierung, sexueller Belästigung und/oder Gewalt sowie deren Definitionen und gibt einen Überblick über Maßnahmen und Sanktionen.

Präventiv handeln 

Sorg für eine Arbeits- und Studienumgebung, in der alle Mitarbeitenden und Studierenden respektvoll behandelt werden und Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt nicht toleriert werden.

  • Sei ein Vorbild und fördere ein respektvolles Miteinander, indem du erwünschte Umgangsformen und das Arbeitsklima in deinem Team aktiv thematisierst.
  • Positionier dich klar – z. B. durch Verweis auf den Code of Conduct beim Onboarding oder in Teamsitzungen.
  • Lern, erste Anzeichen von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt zu erkennen. Verhaltensweisen, die oft übersehen oder normalisiert werden, können zu schwerer Gewalt eskalieren.
  • Informier dich über die Beratungsmöglichkeiten und die Bestimmungen in der USTP-Satzung.
  • Nutz die Möglichkeit von Schulungen und fördere auch die Sensibilisierung deiner Mitarbeitenden (und Studierenden).

Belästigung stoppen 

Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber*in bist du als Führungskraft verpflichtet, tätig zu werden. Wenn du Zeug*in eines Vorfalls wirst, informiere die betroffene Person umgehend darüber, dass du weitere Maßnahmen ergreifen musst.

Handle bei Wahrnehmung konkreter Vorfälle umgehend und umsichtig: Stopp unangebrachtes Verhalten sofort, bring eine Lösung unmittelbar auf den Weg, hol dir rechtzeitig Unterstützung und verzögere Vorgänge nicht durch zu langes Zuwarten.

  • Jede Situation ist anders – berate dich mit dem Gender & Diversity Team oder mit Arbeitsrecht.
  • Wenn du selbst Gespräche führst, mach die betroffene Person frühzeitig darauf aufmerksam, dass du deine Fürsorgepflicht wahrnehmen musst. Das heißt, du bist verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu setzen – auch wenn die betroffene Person das nicht wünscht.
  • Hör der*dem Betroffenen aufmerksam zu. Vermittle ihr, dass ihr zugehört wird, dass sie nicht verurteilt wird und dass ihre Wahrnehmung ernst genommen wird.
  • Dokumentier geführte Gespräche und gesetzte Maßnahmen.
  • Personen, die Diskriminierung, sexuelle Belästigung und/oder Gewalt erlebt haben und diese nun melden, dürfen keine negativen Folgen erfahren oder weiter diskriminiert werden. Das ist auch durch § 13 GlBG geschützt.
  • Dienst- und studienrechtliche Sanktionen müssen verhältnismäßig sein und werden von den in der Satzung festgelegten Instanzen beschlossen.

Unterstützung holen und Vorfälle nachbereiten

  • Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, wie du handeln sollst, nimm Kontakt mit Gender & Diversity oder mit Arbeitsrecht auf.
  • Informier dich über weitere Möglichkeiten: Der Satzungsteil 3 (Gleichstellung und Frauenförderung) informiert über Beratungs- und Meldemöglichkeiten.
  • Auch eine zusätzliche Vermittlung an geeignete externe Stellen kann sinnvoll sein. Eine Übersicht bietet die Seite Hilfe bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt unter „Externe Anlaufstellen".
  • Ein Vorfall sexueller Belästigung belastet nicht nur die betroffene Person, sondern zumeist das gesamte Team. Vorkommnisse sollten aufgearbeitet und mit externer Unterstützung (z. B. Supervision, Coaching) begleitet werden.

Deine eigene Selbstfürsorge

Achte auf ausreichend Selbstfürsorge: In belastenden Situationen stehen dir folgende Anlaufstellen offen: